Hallo Schnuffi,
um was für eine Stellung handelt es sich denn?
Die meisten AG haben eigentlich kein Problem mit einer PI wenn es sich nicht gerade um die Buchhaltungsabteilung handelt

Davon abgesehen ist es doch momentan ohnehin irrelevant ob Du die Beträge nun überweist oder nicht, da der AG schon unterrichtet wurde über die PI - oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Ob Du ein RECHT auf eigene Überweisung hast weiss ich leider nicht.
Meine IV z.B. hat damit kein Problem, aber das scheint wohl - wie so vieles - von TH/IV zu TH/IV unterschiedlich zu sein.
Argumentiere doch vielleicht mit der Tatsache, dass bei leitender Position auch ein höheres Gehalt und somit ein höherer pfändbarer Betrag bestünden. Somit ein Vorteil für die Gläubiger, deren Interessen der TH ja wahren sollte

Ich denke hier ist Verhandlungsgeschick und gute Argumentationsarbeit gefragt - es sei denn hier winkt noch jemand mit einem Paragraphen der das Recht auf Eigenüberweisung ausspricht.
lg
smallville