Ob der Berater das hinschreibt oder nicht, ist egal.
Sie teilen der Kasse, von der Sie das Übergangsgeld erhalten, mit, dass Sie verheiratet sind und damit einer Person - Ihrem Mann - unterhaltspflichtig sind. Daraufhin wird die Kasse das entsprechend berechnen und nichts abführen. Essengeld und Fahrtkostenzuschuss sind pfändungsfrei.
Sollte der Treuhänder den Antrag bei Gericht stellen - wie vorher aufgeführt, haben Sie bei 1299 € Netto einen Pfändungsbetrag von 182,78 € Damit müssen Sie dann auskommen.
Das ist so

Ohne dass es jetzt ein Vorwurf sein soll, denn es ist den meisten von uns so gegangen: Wir müssen lernen unsere Ausgaben an die Einnahmen anzupassen. Wir sind in der Regel deswegen in die Insolvenz gegangen, weil wir vorher über unsere Verhältnisse gelebt haben. Das ist die ersten Monate sicher sehr schwer, aber mit gutem Willen und Selbstkontrolle kann es gehen. Ich selbst habe über ein halbes Jahr gebraucht, bis auch am Monatsende noch soviel Geld auf dem Konto war, dass ich davon leben konnte. Vielleicht schaffe ich es mit Beginn der WVP, dass ich dann auch etwas beiseite legen kann - vielleicht