Hallo,
wie schon in einem anderen Thread geschrieben, ist mein Insolvenzverwalter nicht wirklich informativ für mich.
Es geht um mein Auto, welches von meinem Bruder finanziert wurde. Dieser ist in die Gläubigerliste eingetragen, da wir einen Darlehensvertrag gemacht haben. Der Brief liegt bei meinem Bruder als Sicherheit. Soviel erst mal zu den Fakten. Das wurde auch vom Insoverwalter so abgenommen !
Jetzt habe ich gelesen, das ich in meiner Eröffnungszeit bzw. bis das Verfahren abgeschlossen ist und ich in die Wohlverhaltensphase komme mit meinem pfändungsfreien Einkommen mir kein Vermögen anschaffen darf wie z.B. ein Auto.
Dann lese ich wieder, das ich mit meinem pfändungsfreien Einkommen machen kann, was ich will.
Was wohl fest steht ist, das mein Bruder das Fahrzeug zu jeder Zeit verkaufen kann und wenn ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entstehen würde, er dies beim Verwalter angeben sollte.
Darf er mir denn wenn er einen Erlös erzielt ein neues Darlehen für ein Auto geben bzw. darf ich überhaupt diese "Neuschulden" machen in der Familie ?
Der Insolvenzverwalter ist nie zu erreichen bzw. ich hatte das Thema angesprochen mit dem Auto aber er meinte nur, das ich nach Abschluss des Verfahrens mir mit meinem pfändungsfreien Einkommen ein Auto kaufen könnte !
Da blickt doch keiner durch....

Ich möchte gerne meine Kosten reduzieren und der Ford Galaxy verbraucht mir leider zu viel ( 12-14 Liter)!
Danke für eure Hilfe
Sammydeluxe