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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:18:13 *
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Autor Thema: insolvenz muss man jeden tag ein bewerbung schreiben?  (Gelesen 1845 mal)
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snake4
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« am: 30. Juni 2010, 00:18:43 »

hallo ich brauchte mal einen auskunft ich und mein frau haben privat insolvenz gemacht und sie nun ein th  zugeteilt bekommen  wir haben 2 kinder er hat nur paar fragen gestellt... und sagte meine frau müsse jeden tag ein bewerbung schreiben  1.mit schulpflichtige kinder kann sie schlecht ein job annehmen .2.wenn das insolvenz 6 jahre dauert jeden tag ein bewerbung schreiben so viel firmen gibts ja hier nicht und wir haben 1 auto nur und das brauche ich  kann er das verlangen ? 3 .meine frau kriegt weder von arbeitsamt was oder hartz4 sie ist hausfrau .nu zu mir eine frage ,ich habe noch kein th zu geschrieben bekommen müsste eigentlich nächsten zeiten da sein ,bin berufstätig wir haben betriebsrente von unsere firma wo immer monatlich einzahlt  kann damit was passieren während insolvenz?
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Fallera
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« Antworten #1 am: 30. Juni 2010, 11:55:24 »

Man ist zwar dazu verpflichtet, bei NIchtbeschäftigung sich um eine angemessene Vollzeitarbeit zu bemühen aber diese Verpflichtung ist eingeschränkt z. b. für die Betreuung von kleinen Kindern. wie alt sind ihre kinder?

Interessant hierzu das Urteil vom BGH: IX ZB 139/07
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:8x428PfunVwJ:www.dnoti.de/DOC/2010/9zb139_07.pdf+IX+ZB+139/07&hl=de&pid=bl&srcid=ADGEESg6AtvNMZLqW3gH6N2n_9zljaYvT4Hwqc5cOQVlJZmkWfE39w-avt1vjEfdKItX-w4lpUFhVqSni2_ak6Je9PaODJFlHJaFzfgH6TCwlpFtvBxnOzFhIsvuI1fB8Crgkv4FjCrT&sig=AHIEtbSdKGbkix3Aaf4nm1exQgTJ76z8Sg
« Letzte Änderung: 30. Juni 2010, 12:47:54 von Fallera » Gespeichert

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snake4
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« Antworten #2 am: 30. Juni 2010, 22:53:19 »

Die klinder sind 8 und 11 jahre alt ?wie können wir denn th glaubhaft machen nicht das er uns noch ärger macht das wir kein bewerbung schreiben wie sehen da unsere rechte aus ,kann man den th wechseln wenn er nicht korrekt ist ? danke um eure antworten .
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Paula41
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« Antworten #3 am: 01. Juli 2010, 09:38:07 »

Morgen,

haben Sie das Urteil gelesen?

Im Leitsatz steht, dass sich die Maßstäbe nach § 1570 BGB richten. Und der besagt folgendes:

§ 1570
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.

Das heißt also keineswegs, dass man mit Kindern von 8 bzw. 11 Jahren keine Erwerbsobliegenheit hat. Dass heißt, dass man mit Kindern unter 3 Jahren nicht arbeiten muss.

Danach ist eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit zumutbar. Da hier vermutlich keine pfändbaren Beträge anfallen würden, liegt voraussichtlich keine Obliegenheitsverletzung vor. Aber ich würde doch ein paar Bewerbungen empfehlen.

mfg
Paula41
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snake4
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« Antworten #4 am: 01. Juli 2010, 09:47:58 »

Also so wie es verstanden habe teilzeit arbeit müsste sie annehmen und vollzeit nicht annehmen ,aber jeden tag ein bewerbung ist es nicht etwas übertrieben ? danke fürs antwort.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 01. Juli 2010, 09:47:58 »



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paps
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« Antworten #5 am: 01. Juli 2010, 21:31:22 »

Was ist viel, was ist wenig?

1 Bewerbung am Tag sind rund 30 im Monat.
Ist ihre Frau so universell und gibt es soviel Arbeitgeber in ihrem näheren Umfeld, dass Sie sich in 6 Jahren bei über 2.000 Arbeitgebern bewerben kann?

Ich halte, je nach persönlicher Situation, 10 Bewerbungen im Monat für ausreichend.
Fragen Sie mal die örtliche Arbeitsagentur an, wie viel Jobs es für Ihre Frau in Teilzeit gibt, wo Sie auch genommen würde.
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snake4
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« Antworten #6 am: 01. Juli 2010, 21:54:49 »

Die frage ist wie  würde der th reagieren wenn sie 10 bewerbung in monat schreiben würde weil er gesagt hatte am tag 1 bewerbung schreiben ?
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Fallera
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« Antworten #7 am: 01. Juli 2010, 22:11:46 »

Es muss halt in einem angemessenen Verhältnis sein!

1 Bewerbung pro Tag ist unrealistisch und das würde denke ich auch jedes Gericht so bewerten.
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