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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:18:30 *
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Autor Thema: insolvenz und aussteuerversicherung für tochter  (Gelesen 652 mal)
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elga
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« am: 17. September 2011, 15:10:09 »

hallo,
ich bin jetzt vor der abgabe des insolvenzantrages. nun meine frage.
vor jahren habe ich für meine tochter eine aussteuerversicherung abgeschlossen, die nun dieses jahr zur auszahlung bereit war. das geld wurde direkt auf das konto meiner tochter überwiesen und zwar im februar.das problem ist, dass ich die versicherte person war und meine tochter die begünstigte. kann das probleme geben? ist das verschwendetes vermögen?
kann der th das irgendwie herausbekommen?
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 17. September 2011, 15:50:58 »

Da das Geld direkt auf das Konto der Tochter gegangen ist sieht es der Treuhänder nicht. Nicht darüber reden und fertig.
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Es grüßt der Alte
elga
Jungspund
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« Antworten #2 am: 17. September 2011, 15:53:31 »

phu, danke, habe jetzt echt angst bekommen. hoffe nur, der th kann bei keiner zentralen stelle feststellen, was ich für versicherungen hatte
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 17. September 2011, 16:24:59 »

Den Aufwand macht sich kein TH, für die paar Kröten, die mit einem IK-Verfahren (Privatinsolvenz) zu verdienen sind, machen die nur das nötigste.
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Es grüßt der Alte
paps
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« Antworten #4 am: 17. September 2011, 22:01:51 »

Ich sehe das etwas anders.

Die Aussteuerversicherung/Töchterversicherung/Heiratsversicherung/Studiengledversicherung... ist eine normale Kapital bildende LV mit festem Auszahlzeitpunkt.
Das widerrufliche Bezugsrecht hätte bis zum letzten Tag geändert werden können.

Die pauschale Aussage, alles gut, ist also nicht ganz so treffend.



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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 17. September 2011, 22:01:51 »



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Der_Alte
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« Antworten #5 am: 18. September 2011, 21:34:59 »

@ paps

Das Geld ist bereits im Feb. 2011 ausgezahlt, die Versicherung erloschen. Das Geld hat die Tochter erhalten. Man kann es sicher als Schenkung verstehen, die anzugeben wäre. Wenn man es allerdings vergißt wird es wohl niemand merken, weil ein Nachweis ohne Kenntnis der Kontobewegungen auf dem Konto der Tochter nicht möglich ist. Und darauf hat der TH keinen Zugriff.
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Es grüßt der Alte
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