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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:18:35 *
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Autor Thema: insolvenz und auswandern  (Gelesen 538 mal)
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Samozly
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« am: 11. Februar 2011, 17:43:48 »

Hallo erstmal,
mir ist schon klar das meine frage endliche male bereits gestellt worden ist, jedoch zu meiner situation habe ich nirgendwo passende antwort gefunden daher entschloss ich mich die hier zu schildern.

Folgnes, unabsichtlich habe ich ein schaden an meiner wohnung verursacht, blöde sache..... haftpflicht habe ich nicht gehabt  Oh_no um so blöder, hab dabei auch alles verloren was ich besaß, jetzt muss ich mit regress der gebeudeversicherung rechnen, und mit dennen vor gericht zu gehen sehe auch kein sinn, erstmal wegen kosten zweitens da ich schon rausgefunden habe das es eh als grob fahrlässige handlung eingestuft wird... na gut das war die situation.... also gehe ich davon aus das ich in höhe >50000eoro rechnung zugestellt bekomme.

Ich arbeite zwar, der job ist gut, jedoch angesichts der tatsachen, da ich alles neu anfangen muss spiele ich mit dem gedanke nach polen auszuwandern wie es auch rest meiner familie gemacht hat... will aber erstmal alles ins reine briengen... man weiss nie was passiert.

In vielen foren sreiben leute, es sei möglich, solange man wärend inso der pflichten nachgeht, das ist schon klar....

Meine frage wäre. In polen gibt es sowas wie inso erst seit einem jahr, rechtslage ist unklar und sowas wie pfändungstabelle gibt es schon garnicht, ich würde aber gerne erfahren was ich von meinem da verdienten gelt bechalten werde können, weiss jemand was in derartigen situation gemacht wird??


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« Antworten #1 am: 11. Februar 2011, 19:14:56 »

Wenn Sie vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auswandern, gilt polnisches Recht.

Wird hier eröffnet und Sie gehen dann nach Polen, müssen Sie den bisher pfändbaren Betrag abführen, wenn das Auswandern nicht aus objektiven Gründen erfolgt. (z.B. dringende Familiäre Gründe)
Ist dies finanziell nicht möglich, sollte man eine Individualvereinbarung mit dem Insolvenzgericht treffen.
das ist die übliche Handhabung.
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« Antworten #2 am: 11. Februar 2011, 19:19:54 »

Es gilt also die deuteche pfändungstabelle??
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« Antworten #3 am: 11. Februar 2011, 19:23:45 »

Ja, wenn Sie hier eröffnen und dann wegziehen und  ihre Tätigkeit hier freiwillig aufgeben.

Dann kam zwar nicht nach dt. Recht gepfändet werden, jedoch sollte der bisher pfändbare Betrag abgeführt werden.

Geht dies nicht, muss man das vorher sauber mit dem Gericht abklären um auch die Restschuldbefreiung zu erhalten.
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2011, 19:32:41 »

Na gut, es bestehen in meinem fall grunde für umzug. Und selbst wenn nicht kann bei etwa 350 euro was ich verdienen in polen wahrschanlich werde auch nicht viel zu pfänden.
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2011, 19:32:41 »



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paps
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« Antworten #5 am: 11. Februar 2011, 19:36:21 »

Nein, ehr wohl nicht.

Wenn aber in Polen die Grundlegenden Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung gegeben sind, wirkt diese nach EU-Recht auch gegen deutsche Gläubiger.

Insofern können Sie auch das Problem in Polen angehen.
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« Antworten #6 am: 11. Februar 2011, 19:40:30 »

In polen ist es nur möglich bei arbeitsunfähigkeit, wie ich bereits geschrieben habe ist die rechtslage recht unklar.... daher würde ich es am besten hier klären
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