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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:18:57 *
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Autor Thema: insolvenzantrag gegen mich  (Gelesen 324 mal)
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silka
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« am: 31. Januar 2011, 16:27:54 »

Hallo

Ich habe zunächst allgemein fragen, wie ich am besten vorgehe:

ich bin frei beruflich tätig und habe eine gewerbe angemeldet, es liegt aber keine handelsregistereintragung als gesellschaft o.a. vor.

leider bin ich in ein paar dumme fallen gegangen und habe nun einen schuldenberg von knapp 15.000 euro bei verschiedenen gläubigern.

mein konto ist von zweien gepfändet worden.

beiden habe ich eine ratenzahlung angeboten mit einer monatlichen tilgung von erst einmal nur 50,00 euro.

einer von beiden will sich nicht darauf einlassen und fordert sofort sein geld oder er wird insolvenzantrag gegen mich stellen.

hat jemand erfahrung und kann mir sagen, was am besten zu tun ist?

ich muss dazu sagen, dass ich seid einem halben jahr beruflich nicht aktiv tätig war und seitdem keine einnahmen hatte.

erst jetzt sollte es langams wieder voran gehen.

freue mich über hilfestellungen.

lieben gruß
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paps
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« Antworten #1 am: 31. Januar 2011, 20:19:42 »

Grundsätzlich wäre es möglich, dass ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag gegen Sie stellt.
Dazu muß er in Vorkasse gehen.
Sie haben dann die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen Eigenantrag nachzureichen.
Dies würde dann bedeuten, dass Sie wie alle anderen auch ein "normales" Verfahren mit RSB durchlaufen.

Allerdings wird dann der Gläubiger sein Geld auch nicht schneller sehen. Zunächst werden die Kosten des IV und die Gerichtskosten aus der möglichen Masse bestritten.
Soweit zum Kurzabriss.

Meist sind es aber Drohungen von privaten oder unerfahrenen Gläubigern, um, doch noch irgendwie an ihr Geld zu kommen.
Schreiben Sie dem Gläubiger zurück, dass durch das Insolvenzverfahren seine Möglichkeiten an das Geld zu kommen, nur verringert werden.
Da Sie keine Einkünfte haben, steht auch kein pfändbarer Betrag zur Verfügung. 

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
silka
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« Antworten #2 am: 31. Januar 2011, 21:27:36 »

da der gläubiger ein rechtsanwalt ist, der mir erst einen "gefallen" tun wollte, mich dann schlecht beraten hat und trotz anderer mündlicher absprache dann ein horendes honorar verlangt, gehe ich davon aus, dass er seine drohung wahr machen wird bzw nicht unerfahren darin ist.

vielen dank für ihre antwort.

eine frage noch. was ist RSB?

lieben gruß
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tomwr
weiß was
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2011, 22:45:35 »

RSB ist Restschuldbefreiung.
Der Gläubigerantrag ist hier im Ablauf ganz gut erläutert (Justiz NRW):
http://www.justiz.nrw.de/WebPortal/Online_verfahren_projekte/online_verfahren/infos_inso/insolvenzen_infos/inso_intro04/index.php

Ich denke auch dass der Anwalt keinen Antrag stellen wird. Gibt es denn schon einen Titel ? Kostenfestsetzungsbeschluss ?
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