Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:19:29 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: insolvenzverfahren und verletztenrente...  (Gelesen 2835 mal)
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Sandhase
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« am: 25. April 2008, 11:51:57 »

hallo

ich bräuchte mal eure hilfe bzw ein paar infos...

also ich stehe in arbeit und verdiene ca 1400 euro netto.-bin verheiratet und meine frau ist rentnerin(ca 800 euro rente)..

meine insolvenz beginnt in ca 3 wochen.ich gebe ja dann den pfändbarenteil von meinem gehalt an den insolvenzverwalter ab...

meine frage ist nun die:

ich hatte einen arbeitsunfall und es wird jetzt ein rentengutachten durch die bg gemacht bei mir...
und es sieht so aus das ich eine verletztenrente bekomme nachdem das insolvenzverfahren begonnen hat.

muß ich diese verletztenrente nachträglich dem insolvenzverwalter melden? bzw kann man mir diese rente auch wegnehmen? oder darf ich diese dann behalten wenn sie gezahlt wird?ich zahl ja dann auch schon von meinem gehalt meine schulden ab gruebel

für infos wäre ich sehr dankbar

lg sandhase

« Letzte Änderung: 25. April 2008, 11:56:36 von Sandhase » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 25. April 2008, 20:13:53 »

Am ehesten wird es wohl auf Antrag zur Zusammenrechnung kommen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Sandhase
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« Antworten #2 am: 26. April 2008, 00:07:49 »

Hallo,

machen Sie sich keinen Kopf. Eine Pfändung muss der Billigkeit entsprechen und dies ist in einem Insolvenzverfahren regelmäßig nicht der Fall. Nicht umsonst wurde im § 35 der InsO der Paragraph 850b ZPO nicht mit aufgenommen.
Nur ein Gläubiger kann einen Antrag nach 850b ZPO stellen, dass die bedingt pfändbaren Bezüge doch pfändbar sind. Ein solcher Antrag - sofern ihm zugestimmt wiord - wirkt sich nur auf den antragstellenden Gläubiger aus. Ein Insolvenzverwalter ist aber kein Gläubiger und kann daher den Antrag erst gar nicht stellen. Und die Gläubiger selber können Ihre Forderungen nur im Rahmen der Isnolvenzordnung durchsetzen.
Fazit:

Gar nicht weiter darüber nachdenken.

MfG

ThoFa

ich hab hier im forum diese auskunft gefunden...

trifft diese nicht bei mir auch zu bei der rente? gruebel
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 26. April 2008, 01:07:19 »

Hallo,

guter Beitrag, den Sie da gefunden haben, hätte von mir sein können.  wink

MfG

ThoFa
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 26. April 2008, 13:12:52 »






eine wunderschöne Wochenendbeschäftigung

Fällt eine Verletztenrente der BG überhaupt unter § 850b ZPO
oder als Sozialleistungen doch eher unter  § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I ?

Das Thema 850b ZPO und 35, 36 InsO ist immer wieder für viele unterschiedliche Meinungen gut.

 


 
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. April 2008, 13:12:52 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 26. April 2008, 13:34:09 »

Hallo,

und das schöne ist, egal wie lange man darüber diskutiert, am Schluss kommt eh alles anders... dntknw  wink

MfG

ThoFa

P.S.: Und wenn diese Einkünfte tatsächlich unter § 54 Abs. 3 Nr. SGB i fallen würden, wäre sie auf jedenfall unpfändbar oder doch nicht !?  wink
« Letzte Änderung: 26. April 2008, 13:43:21 von ThoFa » Gespeichert

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