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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:19:39 *
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Autor Thema: isolvenzantrag  (Gelesen 405 mal)
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ballycoola
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« am: 12. September 2011, 17:42:38 »

Hallo,
in meinem Insolvenzantrag heißt es in der Anlage 2 Punkt 18:
 
Nach Verlauf des außergerichtlichen Einigungsversuch halte ich die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens für nicht aussichtsreich.
Begründung: Es ist nicht davon auszugehen, dass die ablehnenden Gläubiger ihre Haltung gegenüber dem Schuldenbereinigungsplan ändern werden.

Kann mir jemand sagen, was das genau heißt?

Gruß ballycoola
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 12. September 2011, 17:54:26 »

 
 
Kann mir jemand sagen, was das genau heißt?

- wenn der zuvor durchgeführte außergerichtlicher Einigungsversuch  keinen Erfolg hatte und auch eine Kopf-/Summenmehrheit zustande kommen wird, kann auf die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens verzichtet werden. Dann wird direkt das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet bzw. das Eröffnungsverfahren eingeleitet.

Sollte sich jedoch abzeichnen,  dass die Mehrheit der Gläubiger (mit der Mehrheit der Forderungen) den AEV annehmen würden, jedoch einige Gläubiger sich weigern, wäre es möglich die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens anzuregen.

d.h. das Gericht würden den Bereinigungsplan nochmals an die Gläubiger zustellen.

Das Gericht könnte dann einzelne Gläubiger, die den AEV abgelehnt haben, durch eine richterliche Zustimmungsersetzung in den Schuldenbereinigungsplan zwingen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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paps
Moderator
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« Antworten #2 am: 12. September 2011, 17:54:55 »

Ihre SB empfiehlt damit dem Gericht gleich in das Verfahren überzugehen.
Anderen Falls würde das Gericht bei ausreichender Aussicht auf Erfolg nochmals einen eigenen Einigungsversuch starten  (also weitere Möglichkeiten, ohne ein Insolvenzverfahren zu eröffnen).

edit: Feuerwald war schneller
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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