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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:20:15 *
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Autor Thema: jobnotwendiges Auto pfänden?  (Gelesen 4626 mal)
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chris13
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« am: 18. Januar 2007, 12:44:11 »

Nachdem ich nun endlich herausgefunden habe, wie man als neuer Nutzer in diesem echt sehr informativen Portal eine Frage stellen kann, hier nun selbige:

Ich stehe ebenfalls kurz vor der Eröffnung des IV. Nun machte mich mein Anwalt darauf aufmerksam, dass man mich dazu auffordern könnte, mein Auto gegen ein anderes zu tauschen.

Nun habe ich einen 12 Jahre alten Golf 8absolut kein Luxusauto), welchen ich auch noch unbedingt benötige, da ich mitten auf dem Lande lebe und niemals mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf Arbeit (halbe Fahrstunde entfernt) kommen würde.

Nun wäre ja der Aufwand finanziell gesehen für meine Begriffe unverhältnismäßig hoch mit abmelden und neu anmelden etc.

Gibt es da Erfahrungen? Und an wen müßte ich mich wenden, um das wirklich vorher abklären zu können? Ich bin nämlich mehr als froh, dass das Fahrzeug seit Jahresende nun endlich vollständig mir gehört nach einer langen Ratenzahlung.

Vielen Dank

Chris :manno: [addsig]
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Tomberg2
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« Antworten #1 am: 18. Januar 2007, 13:14:07 »

Das Fahrzeug werden Sie behalten. Ihr Anwalt irrt, wenn er Ihnen vorgibt, dass Sie das Auto abgeben, oder verkaufen müssen. Zur Fortbewegung kann und darf der Insolvente auch ein Kfz besitzen.[addsig]
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chris13
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2007, 13:21:12 »

Vielen Dank! Das habe ich mir schon fast gedacht.

Gerade hat er mir eine neue mail zukommen lassen. Da geht es um die Ausbildungsversicherung meines Sohnes. Die läuft auf seinen Namen und er ist auch der Begünstigte.

Kann das gepfändet werden?

chris  :manno: [addsig]
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2007, 14:39:28 »

Hallo,

bei dem Auto kommt es auf den Wert an. Was Ihr Anwalt vermutlich meint ist eine so genannte Austauchpfändung. Ich glaube aber kaum, dass das Auto einen Wert besitzt, welcher eine Autauschpfändung rechtfertigen würde.

Die Ausbildungsversicherung ist nicht pfändbar, wenn sie auf den Sohn ausgestellt ist.

MfG

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chris13
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2007, 15:08:28 »

Der Wert des Autos wird mit max. 1800 € angesetzt. Da ist so eine Austauschpfändung wohl nicht zu erwarten. Oder?[addsig]
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2007, 15:08:28 »



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Biene72
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« Antworten #5 am: 22. Januar 2007, 23:43:09 »

ich hab mal gehört das das Auto den Wert von 5000.-EUR nicht überschreiten darf...also ich denke nicht das sie damit Probleme haben werden:-) viel Glück![addsig]
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chris13
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« Antworten #6 am: 23. Januar 2007, 08:25:29 »

Vielen Dank für den Hinweis, aber leider hat sich das Thema Fahrzeug gerade erledigt. Am Donnerstag in der Sturmnacht lag direkt hinter einer Kurve ein Baumstamm in Augenhöhe quer über der Straße. Nun gibt es erst einmal kein Auto mehr. So können sich Probleme auch lösen  :denken:

Aber mir geht es gut und das ist schließlich die Hauptsache. Aber wenn ich mir ein anderes Auto besorge, kann ich mich ja an die guten Ratschläge hier halten.

Schönen Tag wünscht Chris[addsig]
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« Antworten #7 am: 23. Januar 2007, 11:11:34 »

wie ich schon immer sagte....wenn es einen trifft, dann richtig!!! aber man muss in allem auch das gute sehen...so wie sie schon sagten...ihnen ist Gott sei Dank nichts passiert!

Alles Gute![addsig]
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ThoFa
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« Antworten #8 am: 23. Januar 2007, 16:13:26 »

Hallo,

den Wert 5.000,00 € gibt es in der Insolvenz nicht. Das verwechseln Sie mit Harz IV.

MfG

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Biene72
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« Antworten #9 am: 23. Januar 2007, 16:23:58 »

gibt es dann eine Höchstgrenze oder eine Richtlinie welchen Wert das Auto haben darf?[addsig]
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« Antworten #10 am: 23. Januar 2007, 16:25:21 »

Hallo,

nein es gibt da keine Richtlinie.

MfG

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chris13
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« Antworten #11 am: 23. Januar 2007, 16:25:41 »

Vielen Dank für den Hinweis. Aber mehr als 2.000 wird es wohl auch mit dem \"neuen\" Auto nicht werden.[addsig]
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