Hallo,
Sowas kann ins Auge gehen ! Ihren Wohnsitzwechsel hätten sie meiner Meinung nach auf jedenfalls melden müssen sonst könnte es einen Haftbefehl geben. Habe das Problem auch vor Jahren gehabt.

Mein Rat:
1. Rufen sie beim Zuständigen AG ihrer alten Wohnstelle an ( das Aktz.: Ihrer letzten EV sollten Sie bereithalten ) und fragen Sie nach ob in letzter Zeit ein Gläubiger einen erneuten Antrag zur Abgabe der EV gestellt hat oder gar bereits ein Haftbefehl vorliegt. Das hängte auch über längere Zeit beim AG aus da könnte mann auch nachsehen.

2. Wenn Sie da keinen Erfolg haben rufen Sie einfach die GV Verteiler Stelle an und fragen da nach.
3. Gehen Sie zum Einwohnermeldeamt und melden Sie ihren Wohnsitz wechsel, die regeln das dann für Sie und melden alles um.
Wenn Ihr Freund wirklich ihr Freund ist wird er auch zu Ihnen halten,ich würde im da reinen Wein einschränken.
Ach ja warum haben Sie sich eigentlich Ihre Post nicht nachsenden lassen, dann wüsten Sie bescheid.

Ehe das nicht geklärt ist würde ich nicht ins Ausland verreisen.

Gruß Gismo