Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:20:32 *
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Autor Thema: kann man diesen Betrug noch stoppen?  (Gelesen 340 mal)
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smartkitten
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« am: 22. Juni 2011, 14:41:51 »

Nächstes Tal ; (

Wir haben einen unserer Kunden lange mitgezogen und ihm immer wieder Zahlungsaufschub gewährt.
Nun ist unsere Situation so, dass wir das nicht mehr können und ihm eine letzte Mahnung geschickt haben,
mit der Androhung auf Mahnbescheid...
Dieser Kunde verkauft unsere Waren online...
Nun ist seit heute dieser Onlineshop nicht mehr online...
was tun?
anzeigen? Vielleicht hat er noch Ware zu Haus rumstehen, die Wert für uns wäre?
was soll man jetzt machen, wie handelt man richtig???
Danke schon mal!
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Maurice Garin
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« Antworten #1 am: 22. Juni 2011, 15:42:03 »

was soll man jetzt machen, wie handelt man richtig???

Einen Mahnbescheid würde ich nicht machen. Darauf efolgt vermutlich nur das übliche Spiel mit Widerspruch, die Sache zieht sich hin und am Ende müßen Sie eh klagen oder es sein lassen. Wenn, dann also gleich Klage einreichen. Das ist aber bei dem Streitwert mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden, insbesondere, wenn der dann Insolvenz anmeldet.

Alternativ könnten Sie auch selber einen Insolvenzantrag gegen den Kunden stellen. Da besteht noch die Chance, dass das Gericht sofortige Sicherungsmaßnahmen einleitet und damit die noch vorhandene Ware gesichert wird. Ggf. müßen Sie da aber einen Kostenvorschuss leisten. Und wenn jetzt schon nix mehr da, und auch im Verfahren nix zu holen ist, dann kriegen Sie den nicht wieder.

Eine Strafanzeige können Sie sich derzeit m.E. schenken. Weswegen denn? Und davon kriegen Sie weder Geld noch Ware. Ansgesichts Ihrer anderen Threads sollten Sie Zeit und Energie lieber auf die Sicherung des eigenen Unternehmens konzentrieren.
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makro
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« Antworten #2 am: 22. Juni 2011, 15:48:50 »

Gibt es einen Eigentumsvorbehalt? http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt
Wenn ja, hinfahren, Ware abholen!

Um welche Summen geht es? Rechtsform des Unternehmens?

Warum wurde der Mahnbescheid nicht schon längst beantragt sondern nur angedroht?

Weswegen anzeigen?

Das Problem ist eigentlich wenn man immer und immer wieder Zahlungsaufschübe gewährt und zig letzte Mahnungen verschickt, braucht man sich nicht wundern. Der Kunde ist nach 30 Tagen im Verzug und Mahnungen braucht man da eigentlich nicht schicken, sondern kann gleich den Mahnbescheid beantragen.
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makro
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« Antworten #3 am: 22. Juni 2011, 15:52:48 »

Das was Maurice Garin im Bezug auf den Mahnbescheid geschrieben hat, stimmt natürlich auch.

genauso hab ich es früher immer gemacht. Mahnungen abgewartet, Mahnbescheid abgewartet, Widerspruch, Klage, Anerkenntnis - Zeitschiene ca. 6-8 Monate die ich nutzen konnte um das Geld zu verdienen, war zwar etwas teurer aber zu dem Zeitpunkt die einzige Möglichkeit. Bis das Finanzamt Geld haben wollte.......
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smartkitten
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« Antworten #4 am: 22. Juni 2011, 16:13:39 »

Frage: Wo kann man einen Insolvenzantrag stellen? Danke schon mla für die anderen Antworten!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Juni 2011, 16:13:39 »



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Maurice Garin
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« Antworten #5 am: 22. Juni 2011, 16:37:56 »

Frage: Wo kann man einen Insolvenzantrag stellen?
Bei dem Insolvenzgericht (Amtsgericht), in dessen Zuständigkeitsbereich der Schuldner seinen Sitz hat. Kann man hier suchen

Bei Ihnen wäre das z.B. das Amtsgericht Deggendorf.
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