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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 21. November 2008, 12:32:15 *
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Autor Thema: kann mann bei Pfändung dagegen angehen?  (Gelesen 448 mal)
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sam
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« am: 30. Juli 2008, 13:39:14 »

Hallo

Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen und verdiene so monatl gerade mal meine 800€.
Da ich leider bei jemanden Schulden habe wurde mein konto gesperrt für mich und all mein Geld gepfändet. Meine ganzen Daueraufträge wurden nicht durchgeführt da ja auch kein Geld mehr auf dem Konto war somit konnte ich keine Miete, Strom usw. zahlen.

Als ich mich bei dem jenigen gemeldet habe und gesagt habe das er das nicht einfach so machen kann da ich ja auch meine laufen kosten habe und ich was zum essen brauchte bekam ich nur die Antwort das Geld bekomme ich nicht wieder. Dabei hatten wir uns vorher auf einen monatlichen Dauerauftrag geeinigt so das ich wenigsten meine fixen kosten zahlen kann und Lebensmittel kaufen kann. Darauf hin dachte ich ist alles ok bis ich dann halt mitbekam das er schon mein ganzes Konto geplündert hatte.

Mein Problem ist jetzt das ich mir einen Vorschuss auszahlen musste und nun im nächsten monat ein tiefes loch habe.

Nun meine Frage darf er das so einfach machen?? Gibt es nicht eine Pfändungsfreigrenze die dass untersagt? Soll ich dagegen angehen? Habe ich Chancen?

Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Vielen vielen Dank!

Grüße
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 30. Juli 2008, 14:40:07 »

Kurz und knapp.
Pfänden darf der Gläubiger jedes bekannte Konto.
Einen Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen gibt es  bei Kontopfändungen n u r  auf Antrag des Schuldners. Frist 14 Tage. Dieser Freigabeantrag nach § 850k ZPO wurde leider versäumt
Das nun erlangte selbst "unpfändbare" Arbeitseinkommen wird der Gläubiger daher wohl kaum herausgeben müssen.
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maus190987
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« Antworten #2 am: 12. August 2008, 12:09:02 »

Ich habe auch das gleiche Problem..Ich habe eine pfändung auf meinem Konto von 2.300 euro und war aber bis zum 27.07 arbeitssuchend gemeldet. Daher habe ich das Arbeitslosengeld ausbezahlt bekommen, da davon nix Pfändbar ist. Dann habe ich mich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt und mit denen eine Rate vereinbart. Die wollten aber nicht weniger als 90 euro mit mir vereinbaren..Daher das ich seid dem 27.07 wieder arbeiten gehe und ich am 15.09 erst mein gehalt bekomme, habe ich dann über das Gericht eine aufhebung der pfändung bis zur pfändungsfreigrenze beantragt und habe parallel dazu ein neues Konto bei der BBBank gemacht, wo ich also nicht wie bei der Sparkasse nur das geld am schalter holen kann sondern auch ganz normal per EC Karte zahlen kann usw, aber halt alles auf guthabenbasis. Bei der Sparkasse habe ich wegen dem Schufa eintrag schon keine EC karte mehr bekommen, sondern nur eine Kundenkarte..Jetzt ist meine frage, wenn die pfändung auf dem Konto liegt, und ich ein neues Konto eröffnen will, gibt das Probleme?? rougi
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paps
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« Antworten #3 am: 12. August 2008, 20:19:33 »

nein.
Ehr hat der Gläubiger eins.
Sie sollten aber tunlichst beachten, dass keine Transaktionen unter den beiden Konten laufen.
Sonst kennt der Gläubiger das neue Konto schneller als ihnen lieb ist.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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« Antworten #3 am: 12. August 2008, 20:19:33 »


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maus190987
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« Antworten #4 am: 12. August 2008, 23:05:32 »

Also ich würde über die Beiden konten nix laufen lassen..also nur mit der neuen ec karte einkaufen usw und geld abheben und die sparkassen karte nur nutzen für kleine beträge zu nutzen. Also hauptsächlich werde ich das neue konto benutzen, aber das andere soll nur bestehen bleiben und ich überweise nichts hin oder her zwischen den konten...Und ich weiss halt nicht ob das probleme gibt wenn man ein Konto nicht angibt oder so.
« Letzte Änderung: 12. August 2008, 23:14:52 von maus190987 » Gespeichert
maus190987
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« Antworten #5 am: 12. August 2008, 23:08:17 »

Ok hab die Antwort schon gesehen, danke. Ja und wenn angenommen das Konto gefunden wird...wie ist das dann? Bekomme ich dann gerichtlich probleme ?
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paps
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« Antworten #6 am: 13. August 2008, 00:00:42 »

Es steht Ihnen doch frei, das Institut mit ihren finnziellen Transaktionen zu betrauen, dass Ihnen gefällt.
Sie können in D auch 10 Konten haben, ohne das rechtliche Konsequenzen daraus folgen.
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Mfg Paps

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maus190987
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« Antworten #7 am: 15. August 2008, 11:27:31 »

Jetzt habe ich aber noch eine Frage, wenn ich jetzt zur Bank gehe und denen sage das ich ein neues konto haben möchte, sehen die dann das ich 2 pfändungen auf meinem konto habe und das ich das konto gekündigt bekommen habe mein altes? oder sehen die die pfändung nicht? mad2
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« Antworten #7 am: 15. August 2008, 11:27:31 »


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MissTraut
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« Antworten #8 am: 15. August 2008, 16:19:40 »

Hallo Maus, die Bank wird sich natürlich eine aktuelle Schufa ziehen und dort möglicherweise auch Negativ-Einträge finden. Aber wo ist das Problem: Du möchtest ein Konto bei einer anderen Bank auf Guthabenbasis und dabei ist es egal, ob auf anderen Konten Pfändungen liegen oder Du in Inso bist oder was weiss ich auch immer ...

LG
MissTraut
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maus190987
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« Antworten #9 am: 15. August 2008, 16:26:49 »

Achso, danke für deine liebe Rückantwort;-) Meine Mutter sagte mir nehmlich, das eine pfändung negativ in der schufa vermerkt wird und das die das sehen..und ich hab halt eben angst das ich dann bei keiner Bank mehr ein guthabenkonto bekomme. ;-) Aber ich versuche es einfach. Danke dir und Liebe grüße zurück
 wink
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lucca_m
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« Antworten #10 am: 15. August 2008, 16:31:15 »

Versuch macht kluch.
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