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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:20:43 *
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Autor Thema: kann meine EU Rente mit angerechnet werden??  (Gelesen 1116 mal)
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sternchen600


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« am: 23. September 2009, 08:33:31 »

 hi Da bin ich wieder mal mit einer Frage.Leider konnte ich speziell zu meiner Frage kein Thema hier finden. Aber vieelciht hat jemand zeit mir zu antworten.

Mein Mann befindet sich in WVP und ich habe die EU Rente beantragt. Kann der Anwalt diese nun bei meinem Mann anrechnen. So das ich für mich selber unterhaltspflichtig bin und mein Mann dann nur noch für die zwei Kinder??

Danke im Vorraus
LG
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ThoFa
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« Antworten #1 am: 23. September 2009, 09:39:45 »

Hallo,

kommt auf die Höhe an, wieviel soll es denn werden ?

MfG

ThoFa
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sternchen600


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« Antworten #2 am: 23. September 2009, 11:47:19 »

Hallo Thofa
danke für die schnelle Antwort. Ich weiss das noch nicht. Habe erst beantragt und ist ja fraglich ob das so hinkommt. Aber über 800 € werdens wohl nicht sein. Ich wollte mich nur im Vorfeld schon mal was schlau machen damit ich für den Fall gewappnet bin.
MfG Sternchen
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paps
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« Antworten #3 am: 24. September 2009, 17:29:37 »

Es ist davon auszugehen, dass der TH bei ca.800,- einen entsprechenden Antrag stellen wird.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
sternchen600


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« Antworten #4 am: 25. September 2009, 11:26:25 »

Hallo Papsdanke für die Antwort.Wenn ich mich nicht irre kann ich aber auch einen Antrag stellen wenn ich Mehrbedarf aufgrund meiner Krankheit habe oder??
MfG
Sternchen
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 25. September 2009, 11:26:25 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 25. September 2009, 12:11:00 »


 
Wenn ich mich nicht irre kann ich aber auch einen Antrag stellen wenn ich Mehrbedarf aufgrund meiner Krankheit habe oder??

-> Sie können derzeit keinen Antrag stellen, weil Ihr Einkommen nicht der Pfändung unterliegt. Sie sollten abwarten, ob der TH Ihres Mannes einen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht stellt. Dazu sollten Sie angehört werden! Dann können Sie vorbringen,  dass Sie gesundheitsbedingt höhere persönliche Kosten und Bedarf (Ernährung, Mobilität, Raumkosten, Behandlungen, Besuch beim Papst oder Frau Merkel, weil beide heilung versprechen) haben als eine jungspuntige Quietscheente und somit Ihre EU-Rente nicht ausreicht, um Sie davon alleine zu versorgen. Das liegt schon im Namen der Rente. EU heißt nicht etwa Euro-Rente .... Viele der Damen und Herren in den Ämtern scheinen bzgl. EU Rente  einen gewissen Erkenntnisbedarf zu haben. 

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sternchen600


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« Antworten #6 am: 25. September 2009, 13:51:31 »

hallo Feuerwald
danke..ich musste erstmal richtig lachen über die Antwort. Vielleicht sollte ich wirklich mal versuchen an unsere Angela ran zu kommen..... biggrin

aber ich glaube meine Frage wurde falsch verstanden. Mein mann hat die Inso und befindet sich in der WVP. Er verdient ca 1700 € netto und wir haben zwei Kinder.

Meine Frage ist ob der TH meine EU rente anrechnen darf so dass die Pfändungsgrenze von meinem Mann sinkt??

Aber Sie haben Recht viele denken es heisst Euro Rente...

LG
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 25. September 2009, 14:40:18 »

Meine Frage ist ob der TH meine EU rente anrechnen darf so dass die Pfändungsgrenze von meinem Mann sinkt??

-> die Rente ist nicht dem Einkommen des Ehemanns zuzuschlagen. Vielmehr kann das Gericht auf Antrag des TH darüber befinden, ob Sie als unterhaltspflichtige Person ganz/teilweise wegen eigenen Einkünften weiterhin zu berücksichtigen sind. Sollte Sie nicht zu berücksichtigen sein, weil das Gericht meint, ein Mensch mit EU könne mit 800 Euro eigenen Einkünften auch ohne die (materielle) Unterstützung des Ehepartners seine Existenz ausreichend sicheren, würde das im Ergebnis dazu führen, dass Sie nicht mehr als unterhaltspflichtige Person zu berücksichtigen wären. Anstelle von 3 Personen würden also nur noch 2 Personen zu berücksichtigen sein. Entsprechend würde sich dann ein pfändbarer Betrag von 55,01 Euro bei Ihrem Mann ergeben (1.700 Euro/netto – Spalte mit der Nr. 2 der Lohnpfändungstabelle).
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sternchen600


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« Antworten #8 am: 25. September 2009, 16:01:07 »

Hallo Feuerwald
THX genau das meinte ich und somit hat sich meine Vermutung bestätigt.
LG
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