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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:22:29 *
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Autor Thema: kann unsere Inso platzen ?  (Gelesen 635 mal)
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joerg911
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« am: 14. Februar 2008, 18:23:31 »

Hallo Zusammen

Ich hoffe hier bei euch ein paar Infos zu bekommen.

Ich bin mit meiner Frau seit 2003 in der Privatinsolvenz, und seit ca. 2004 mit kurzen Unterbrechungen beide in Hartz IV.
Und in dieser Zeit, von damals bis heute hat sich unsere soziale Situation noch verschlechtert.

Weswegen wir auch leider seit 2 Jahren jede Woche zur Tafel gehen müßen. Diesbezüglich sind (was nicht zu vermeiden war) auch neue Schulden
dazu gekommen. Auch können wir nicht die Gebühren die der Insolvenzverwalter haben möchte bezahlen.Daraufhin drohte er
uns mit dem § 298 (Versagung der Restschuldbefreiung).

Wegen der nicht bezahlten neuen Schulden hatten wir vor ein paar Tagen den Gerichtsvollzieher Zuhause, und heute morgen
habe ich deswegen eine Eidestatliche Versicherung unterschreiben müssen. Mit auf den Weg gab er mir noch, das auch unser
Konto gepfändet werden könnte. Er gab mir noch mit Nachdruck zu verstehen, wenn ich nicht zahle,platzt unsere Privatinsolvenz.   
     
Meine Fragen sind:
 
Das Konto läuft auf mich, und da kommt auch das Geld meiner Frau drauf. Die ist in einem vom Arbeitsamt geförderten Projekt.
Die Firma nennt sich GFA mit der Sie auch einen sogenannten Arbeitsvertrag geschlossen hat.
Festgehalt ca. 800 Euro Netto. Die erste Abrechnung kommt erst Anfang nächster Woche deshalb (800 Euro) nur geschätzt.
Kann auch 50 Euro mehr sein.
Wo ich nur noch den Anteil der Miete und Strom vom Arbeitsamt bekomme.
 
 1. Werden sie bei einer Pfändung auch diese Geld einziehen?
 2. Wie hoch liegt für uns beide der pfändungsfreie Betrag ?
 3. Was könnte uns bei der Privatinsolvenz passieren? Kann sie Platzen?
     

     wissen nicht mehr weiter sind  für jede Antwort dankbar.  rougi
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 14. Februar 2008, 19:52:12 »

Auch können wir nicht die Gebühren die der Insolvenzverwalter haben möchte bezahlen. Daraufhin drohte er  uns mit dem § 298 (Versagung der Restschuldbefreiung).

-> Das ist ernst zu nehmen. Die jährlich Mindestvergütung ist ja nicht sonderlich hoch.  Was fordert denn der Treuhänder ? Wurde seinerzeit kein Antrag auf Stundung der Verfahrenkosten gestellt ? Falls nicht, wäre umgehend zu prüfen, ob angesichts der Einkommenssituation ein solcher Antrag noch beim Insolvenzgericht gestellt wird.


Er gab mir noch mit Nachdruck zu verstehen, wenn ich nicht zahle, platzt unsere Privatinsolvenz.   
 
-> Das ist nicht ganz richtig. § 295, 296 InsO lesen. Ein Versagungsantrag kann nur von Insolvenzgläubigern gestellt werden und ist wegen Neuverbindlichkeiten nicht möglich.
   
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joerg911
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« Antworten #2 am: 14. Februar 2008, 20:17:27 »

Vielen Dank für die Antwort,

der Verwalter verlangt  pro Person 119 Euro (MwSt drin) im Jahr. Und der Betrag von 2 Jahren ist noch offen.
Wie der erste Bescheid damals kam, sagte ich dem Verwalter sofort das ich es nicht zahlen kann anhand unserer angespannten
finanziellen Situation. wo ich ihm des auch peer Fax vorlegte Eine Rückantwort oder sonstiges ist nicht erfolgt.
Und jetzt kamm das Schreiben
ja es ist ein  Antrag auf Verfahrenskostenstundung gestellt worden am 22.10.2003  nach dem durschauen der akten
« Letzte Änderung: 14. Februar 2008, 20:41:12 von joerg911 » Gespeichert
ThoFa
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Danke
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« Antworten #3 am: 14. Februar 2008, 21:18:37 »

Hallo,

Ballons platzen, Insolvenzen nicht.

Sie müssen einen Beschluss über die Stundung der Kosten erhalten haben, schauen Sie dort bitte rein für welche Verfahrensabschnitte Ihnen die Kosten gestundet wurde. Dann hier wieder melden.

MfG

ThoFa
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