Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:22:55 *
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schlumpf
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« am: 05. Februar 2009, 23:01:05 »

hallo liebe mitleidenden - und hallo paps... herr kollege ;-)

nachdem ich dieses forum gefunden habe und mich intensiv umgesehen habe bin ich mehr verwirrt als vorher...

nun habe ich einige fragen.

mit beschluss vom dezember 04 wurde das inso-verfahren aufgrund des antrags vom november 04 eröffnet.
das ist das einzige schreiben welches ich bisher vom inso-gericht habe...bin ich denn nun in der wvp? oder doch nicht?
mein treuhänder meinte vor kurzem am tel: bei ihnen könnten wir nun auch die aufhebung des verfahrens beantragen... mein th ist ein a... sorry, ist aber so. deswegen möchte ich ihn nicht fragen.
denn bei mir werden auch die steuererstattungen (für 2007 so um die 1.800 € trotz 560 € freibetrag/monat) an den th abgeführt. er fragte sogar ob ich die erklärung für 07 schon fertig habe (liegt noch beim steuerberater)...
wann bin ich denn nun fertig mit dem verfahren? denn wenn ich das so lese haben andere ein konkretes datum in irgendwelchen beschlüssen...das habe ich alles gar nicht!!!

danke für eure hilfe!
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Bastet
Jungspund
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« Antworten #1 am: 06. Februar 2009, 08:30:02 »

Hallo,

meines Wissens beginnt die sechsjährige WVP mit dem Datum der Eröffnung des Verfahrens.
Zumindest ist es jetzt so.
Wie der Rechtsstand 2004 war kann ich leider nicht sagen.

Ich habe in einem anderen Forum von einem Fall gelesen, wo das Verfahren ein paar Tage nach
dem Ende der WVP endete. Der Fall ist sicher auch hier bekannt.
Wenn dem so ist, ist das schon ein ganz schön skurriler Fall.

Schöne Grüße

Bastet
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dobberstein
weiß was
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« Antworten #2 am: 06. Februar 2009, 08:59:02 »

Wie Bastet schreibt - Deine 6 Jahresfrist geginnt mit dem Tag der Eröffnung.
Mit Aufhebung des Verfahrens ( Beschluß) nach dem Schlußtermin
( Terminbestimmung wird Dir oder Deinem Vertreter zugestellt) bist Du in der Wohlverhaltensphase.

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pd
paps
Moderator
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« Antworten #3 am: 06. Februar 2009, 11:31:14 »

Wenn der IV nun die Aufhebung des Verfahrens beantragen möchte, sind Sie also "schon" (noch) mitten drin.
Wegen der Steuererstattungen würde ich
a) keinen Steuerberater beauftragen, dass ist Sache des TH und
b) keinen großen Rees machen, da die Erstattung wahrscheinlich noch zur Masse gezogen wird.


Wenn Sie keine anderen Nachrichten haben, können Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und Detailsuche ev. mehr erfahren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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