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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:23:07 *
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Autor Thema: keine Miete  (Gelesen 770 mal)
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ADKIDI
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« am: 22. Oktober 2011, 14:27:05 »

Hallo,

ich bin neu hier und auf dem Weg in die Privatinsolvenz. Nur habe ich ein Problem dass ich offiziell keine Miete zahle. Wie verhält es sich da mit meiner Pfändungsfreigrenze? Wird diese geringer? Ich wohne wieder bei meinen Eltern im Haus und zahle keine Miete nur nen Abschlag monatlich von 200 € den ich aber nicht schriftlich nachweisen kann da ich es meinen Eltern immer in bar gebe.
Wäre schön wenn mir in dieser Sache jemand helfen kann, da mein RA gesagt hat, ohne nachweisbare Miete von min 400€ warm kann er das Insolvenzverfahren nicht einleiten da es sowieso abgelehnt werden würde.

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paps
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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2011, 17:44:32 »

....da mein RA gesagt hat, ohne nachweisbare Miete von min 400€ warm kann er das Insolvenzverfahren nicht einleiten da es sowieso abgelehnt werden würde.
mad2
Wie kommt er auf diese "Weisheit".
Die Pfändungstabelle wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen Ausgaben in D erstellt.
Ob und in welcher Höhe Miete gezahlt wird, ist unerheblich.
Die Tabelle nach unten zu korrigieren, bloß weil keine offiziellen Mietzahlungen da sind, obliegt nicht der Entscheidung des Insolvenzgerichtes.
Sie sollten mit Ihren Eltern eine Vereinbarung zur Nutzungspauschale schriftlich fixieren und die Zahlungen (z.B. per Quittung oder Kontoüberweisung) nachweisbar machen.
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« Antworten #2 am: 22. Oktober 2011, 17:50:15 »

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe schon mit meinem Vater geredet. Er meinte aber, wenn er es schriftlich macht, muss er es am Ende des Jahres bei der Steuer angeben und aus dem Grund will er es nicht machen :(
Kann ich den Antrag nun auch ohne Mietangaben abgeben und entstehen mir hierdurch Nachteile? Ich habe ein Einkommen von ca. 1650 €, 2 unterhaltspflichtige Kinder. Ich unterstütze meine ehemalige Lebensgefährtin mit ca. 300€ im Monat die ich nicht nachweisen kann, da sie Arbeitslos ist und es sonst auf ihr Arbeitslosengeld angerechnet werden würde!

MfG
Dieter
 
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2011, 17:53:05 von ADKIDI » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 22. Oktober 2011, 17:53:20 »

Ich persönlich glaube nicht, dass die Beteiligung an Strom,Wasser, Heizung ... steuerpflichtige Einkünfte ihrer Eltern sind.

Aber unsere "Steuerexperten" werden dazu sicherlich noch etwas schreiben.
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« Antworten #4 am: 22. Oktober 2011, 19:07:57 »

Ich persönlich glaube nicht, dass die Beteiligung an Strom,Wasser, Heizung ... steuerpflichtige Einkünfte ihrer Eltern sind.
Doch, sind sie im Prinzip schon. Da allerdings sicher mindestens gleich hohe Ausgaben dagegen stehen, denn die Eltern kaufen Strom, Wasser, Gas oder Öl ja selber ein, ist das per Saldo steuerunschädlich.

Es könnte sogar sein, dass ein Mietvertrag für die Eltern sinnvoll wäre, weil bei engen Verwandten vom FA eine sehr niedrige Miete akzeptiert wird, die dann oft nicht kostendeckend ist. Somit können dann sogar steuerliche Verluste produziert werden.

FG Achdujeh
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« Antworten #4 am: 22. Oktober 2011, 19:07:57 »



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« Antworten #5 am: 22. Oktober 2011, 19:30:01 »

Danke für eure Antworten!
Muss ich jetzt bei dem Antrag der Privatinsolvenz Miete angeben oder brauch ich das gar nicht ohne das mir Nachteile dadurch entstehen?
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Feuerwald
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« Antworten #6 am: 22. Oktober 2011, 20:01:15 »

natürlich können Sie auch ohner Mietvertrag ein Insolvenzverfahren beantragen. Die Pfändungsfreigrenze ist - wie schon geschrieben - pauschal und ändert sich nicht.

Wo die Höhe der Miete jedoch relevant ist, ist beim Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Je nach Einkommen könnte es dazu führen, dass Sie die Verfahrenkosten ganz, teilweise oder wie auch immer selbst tragen müssen.

Auch kann die Höhe der Miete bei einem Antrag auf Beratungshilfe ausschlaggebend sein.
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ADKIDI
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« Antworten #7 am: 23. Oktober 2011, 12:54:12 »

Den RA hab ich schon selber zahlen müssen, 500€! die Verfahrenskosten werden, nach Angaben von meinem RA über die Pfändung abgegolten. Ich weiss schon fast nicht mehr was ich von den Angaben meines Anwaltes halten und für richtig nehmen soll / kann  dntknw
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Pauli
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« Antworten #8 am: 23. Oktober 2011, 19:15:07 »

Wieso geben Sie Ihren Eltern nicht € 200,00 für das Essen jeden Monat ???
Das sind bestimmt keine Einkünfte!
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