Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:23
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:23:54 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: kosten für betreutes wohnen  (Gelesen 744 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
flipper8870
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 1


« am: 13. August 2010, 12:54:30 »

Hallöchen,

ich beabsichtige beim Landschaftsverband Rheinland Ambulant Betreutes Wohnen zu beantragen.
Deshalb prüft der LVR meine Einkommensverhältnisse.
Auf Anfrage bei der Btreuerin und diversen Suchen im Netz habe ich herausgefunden, das Schulden nicht als aussergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Ich müsste meinen Eigenanteil aus meinem Gesamteinkommen berechnen lassen und entsprechend zahlen.
Da ich aber bereits Zahlungen an die TH entrichte wird mir das alles zuviel.
Meine Frage ist nun: Können Kosten für diese Eingliederungshilfe auf mein Gehalt angerechnet werden und würde sich der pfändbare Teil meines Einkommens somit verringern?
Vieleicht hat ja jemand schon mal mit sowas zu tun gehabt.

L.G. Flipper
Gespeichert
filea


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #1 am: 17. August 2010, 18:11:17 »

Hallo, es gibt also etwas in deinem Leben, was dich überlegen läßt, die Hilfe von ambulant betreutem Wohnen in Anspruch zu nehmen. Das wird ja keine Kleinigkeit sein und deine finanziellen Überlegungen sollten da doch zweitrangig sein. Du wirst Hilfe bekommen können, die nun mal finanziert werden muss. Wenn es im Rahmen deiner Möglichkeiten liegt, dann wirst du deinen Teil dazu beitragen. Du hast deine Finanzen geregelt mit der Insolvenz. Das war ja schon ein richtiger Schritt.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1592 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz