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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:25:05 *
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Autor Thema: letzte Zahlung an TH  (Gelesen 572 mal)
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« am: 09. Dezember 2010, 00:48:04 »

Bis zu welchen Tag muss ich den pfändbaren Teil an den TH abführen?

Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.12.2004 begonnen und beträgt sechs Jahre
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« Antworten #1 am: 09. Dezember 2010, 08:20:32 »

Eröffnung 08.12.2004
Ende der Abtretung: 08.12.2010!
Sprich bis zum 08.12.2010 müssen die pfändbaren Beträge abgeführt werden.
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« Antworten #2 am: 09. Dezember 2010, 08:47:26 »

Eröffnung 08.12.2004
Ende der Abtretung: 08.12.2010!
Sprich bis zum 08.12.2010 müssen die pfändbaren Beträge abgeführt werden.

Muss für den Monat 12 noch der komplette pfändbare Teil oder nur für 8 Tage gezahlt werden. Sprich: BetragX : 31 x 8 ?
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« Antworten #3 am: 09. Dezember 2010, 08:57:42 »

Das kommt darauf an, wann sie das Geld erhalten! Kommt es nach dem 08.12 so ist meiner Ansicht nach überhaupt nix mehr abzutreten.
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« Antworten #4 am: 09. Dezember 2010, 08:59:29 »

Das kommt darauf an, wann sie das Geld erhalten! Kommt es nach dem 08.12 so ist meiner Ansicht nach überhaupt nix mehr abzutreten.

Es kommt genau am 28.12.10
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« Antworten #4 am: 09. Dezember 2010, 08:59:29 »



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« Antworten #5 am: 09. Dezember 2010, 09:02:38 »

Abtretung endet am 08.12, somit müsste nichts mehr abgetreten werden meiner Meinung nach.
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« Antworten #6 am: 09. Dezember 2010, 09:05:52 »

Abtretung endet am 08.12, somit müsste nichts mehr abgetreten werden meiner Meinung nach.

Wer kann das denn genau sagen, der TH nimmt ja alles was er bekommen kann. Egal ob Abtretung zu Ende oder nicht, zahle ich nicht weiter, könnte der Schlussbericht wohl auch Negativ für mich ausfallen
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« Antworten #7 am: 09. Dezember 2010, 09:15:57 »

§292 Inso sagt:
" Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen"

Ergo: Abtretung endet am 08.12! Sprich der darf eigentlich Beträge, welche danach entstehen nicht einbehalten bzw. diese Beträge dürfen nicht abgetreten werden.
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« Antworten #8 am: 09. Dezember 2010, 09:24:37 »

§292 Inso sagt:
" Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen"

Ergo: Abtretung endet am 08.12! Sprich der darf eigentlich Beträge, welche danach entstehen nicht einbehalten bzw. diese Beträge dürfen nicht abgetreten werden.

Er möchte von meinen Dezember Lohn weiter die Beträge haben.. damit ich keine Versagung bekomme, bleibt mir wohl nichts anderes übrig..
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« Antworten #9 am: 09. Dezember 2010, 09:36:47 »

Versagung der RSB? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Wenn überhaupt, dann anteilig bis 08.12 und selbst das halte ich für sehr Fragwürdig!!!!

Zur Not würde ich Beschwerde beim zuständigen AG einreichen.
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« Antworten #10 am: 09. Dezember 2010, 09:40:53 »

Versagung der RSB? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Wenn überhaupt, dann anteilig bis 08.12 und selbst das halte ich für sehr Fragwürdig!!!!

Zur Not würde ich Beschwerde beim zuständigen AG einreichen.

rechtsgrundlage: Mitwirkungspflicht oder was er alles gequatscht hat, ich werde den Betrag im Januar überweisen, falls bis dahin noch kein Urteil über die RSB vorleigt. Man zieht doch denn kürzeren sobald man(n) die Tätigkeiten des TH in Frage stellt..
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« Antworten #11 am: 09. Dezember 2010, 09:43:58 »

Das ist doch auf deutsch gesagt Blödsinn! Sowohl in §290 als auch in 295 InsO ist von der Laufzeit der Abtretung die Rede und Endet nunmal am 08.12!!

Ich würde das nicht einfach so hinnehmen! Lassen sie das durch das Gericht klären! Und die Versagung der RSB risikieren sie damit in keinem Fall!!!

Man darf und muss sich auch nicht alles Gefallen lassen durch die TH!

Außer Sie haben Geld zu verschenken.
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« Antworten #12 am: 09. Dezember 2010, 09:50:46 »

Das ist doch auf deutsch gesagt Blödsinn! Sowohl in §290 als auch in 295 InsO ist von der Laufzeit der Abtretung die Rede und Endet nunmal am 08.12!!

Ich würde das nicht einfach so hinnehmen! Lassen sie das durch das Gericht klären! Und die Versagung der RSB risikieren sie damit in keinem Fall!!!

Man darf und muss sich auch nicht alles Gefallen lassen durch die TH!

Außer Sie haben Geld zu verschenken. Davon kann ich nicht genug bekommen juchu
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