hallo
mein mann ist nun seit april diesen jahres im eröffneten insolvenzverfahren. nun ist es so das ich aber halbtags arbeite.. soweit wir wissen hat der TH auch schon einen antrag bei gericht gestellt das ich aus der unterhaltspflicht rausgenommen werd. ich hab aber noch eine tochter (nicht von meinem jetzigen mann) für die ich unterhaltspflichtig bin. nun will der TH von mir eine auflistung haben für die kosten die für meine tochter monatlich entstehen.. mal ehrlich, werden da nicht irgendwelchen regelsätze angesetzt? ich bin damit jetzt relativ überfordert um ehrlich zu sein, ich kann doch nicht sagen wieviel der lebensmittelkosten etc die wir hier in dem drei personen haushalt verbrauchen auf kosten meiner tochter gehen
auch die kosten für kleidung und dergleichen sind immer sehr verscheiden... im moment hat sie grad mal wieder drei (!!) hosen auf einmal kaputt bekommen, also wirds diesen monat mal wieder teuer bei ihr. neue sommerschuhe müssen auch her. außerdem geht sie nächstes jahr auf eine neue schule für die ich den eigenanteil der busfahrkarte grad bezahlen mußte...
nun ist es aber auch so das sie im sep 18 wird, sie geht aber weiterhin zur schule. im moment bin ich sozusagen in unterbringung und erziehung (so ungefähr sagte das der anwalt) zum unterhalt verpflichtet, nach ihrem geburtstag aber wohl wirklich nur noch in finanzieller hinsicht.
kann der TH eigentlich eine solche anfordern? ich dachte das macht das gericht wenn es den antrag prüft?
viele fragen auf einmal..hoffe das ist nicht schlimm
