Das regelt der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Wenn dort Nachtragsverteilung für die Steuererstattung angeordnet ist, dann gehört der Teil bis zur Aufhebung der MAsse. Wenn nichts angeordnet ist, gehört alles Ihnen.
Die Steuererklärung geht zu dem neuen Finanzamt. Sollte Nachtragsverteilung angeordnet sein teilen Sie das dem Finanzamt mit und bitten zeitgleich darum, es dort entsprechend zu berechnen und aufzuteilen. Die Kontonummer des Treuhandkontos am besten gleich mitliefern. Dem Treuhänder schicken Sie dann am Ende eine Kopie des Steuerbescheides für seine Unterlagen - Sie sind schließlich ein netter Mensch und wollen, dass er ordentliche Unterlagen hat.

Wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet ist machen Sie alles wie früher auch und freuen sich auf das Geld.