Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:25
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:25:51 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: lt.Tabelle  (Gelesen 1166 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Gina210
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 49

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0



« am: 03. Februar 2007, 12:53:40 »

Hey,

ich bins mal wieder. Mir läßt diese Tabelle bzw. was man verdienen darf nicht los. Wenn ich einen XY Betrag behalten darf und ich diesen mal 12 ( Jahreseinkommen) rechne, diesen aber nicht erziele, dann darf ich doch , eine Steuerrückzahlung u.ä. in dieser Behalt einrechnen? oder nicht? Man will ja nicht die Sause machen, sondern es dient ja um gewisse Rechnungen wieder zu bezahlen. Wem dient es bitte, wenn ich diese nicht zahlen kann?
Lt. Ihrer Info von letzter Wo. darf man das doch in der Wohlverhaltensphase eh behalten? oder habe ich das falsch verstanden? Fragen über Fragen ... schrecklich aber man kennt sich halt net aus und will/möchte nur alles richtig machen :-)
Ich bedanke mich schon in Voraus für eine AW.[addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 03. Februar 2007, 20:41:19 »

sicherlich mag der Betrag, bis zu dem keine pfändbaren Bezüge abzutreten sind, bei Ihren Einkünften exorbitant erscheinen.

Der Gesetzgeber hat aber alle Einkommensschichten bereits berücksichtigt, deshalb auch die Staffelung in 10-er Schritten.

Wenn Sie monatlich mehr Netto haben wollen, bleibt nur die Eintragung  von Freibeträgen. [addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gina210
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 49

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 04. Februar 2007, 11:09:02 »

Hey an den Moderator,

vielen Dank für die AW. Hm? mir hatte doch \"Paps\" geschrieben, dass man in der Wohlverhaltensphase es behalten dürfte? stimmt das jetzt so oder deswegen nicht? Bin halt Arbeitslos und .. wenn nichts demnächst passiert, dann leider auch in Harz IV :-(
Wegen den Eitragungen, der Freibeträge, das hab ich auch schon gemacht.
Nochmals vielen Dank für AW

schönen Sonntag von Gina[addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 04. Februar 2007, 14:13:02 »

Zitat:


Hey an den Moderator,



vielen Dank für die AW. Hm? mir hatte doch \"Paps\" geschrieben, dass man in der Wohlverhaltensphase es behalten dürfte?





:denken:

Sicherlich dürfen Sie Steuererstattungen nach Aufhebung des Verfahrens behalten.
Wenn Sie aber keine Steueren zahlen, wegen ALG, dann erhalten Sie doch auch keine Erstattung. Oder?
[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gina210
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 49

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0



« Antworten #4 am: 06. Februar 2007, 19:47:51 »

Ein herzliches Hallöchen,

ich bin zur Zeit Arbeitslos, koreckt. Aber hatte lettes Jahr knappe 3 Monate eine Stelle und da würde ich einen Teil von meinen Steuern zurück bekommen. Und mit dieser Rückzahlung/Betrag rechne ich um wiederum kommende Rechnungen zubezahlen :-)
Wie schaut es da aus?
Hoffe wieder auf einer AW, dafür vorab ein gr. Dankeschön und einen schönen Abend von Gina[addsig]
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Februar 2007, 19:47:51 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 06. Februar 2007, 22:07:29 »

Hab jetzt auf die Schnelle Ihren Verfahrensstand nicht gefunden.

Sie hatten noch keinen Beschluß nach §200InsO ?

Dann fällt die Steuererstattung zur Masse.
Sie können die 06 Erklärung ja erst mal bis Ende Mai noch hinauszögern, auch wenns schwer fällt.[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Gina210
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 49

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 0



« Antworten #6 am: 07. Februar 2007, 12:19:54 »

Hallo,

hm? muss ich auch erst auf diesen Gerichtsschreiben/Beschluß vom Aug.`06 schauen. Was muß den da genau im \"Amtsdeutsch\" stehen?
Rein zur Info mal eine Anfrage, wie würde im Falle, eines Falles die Mietkaution gehandhabt?
:-) vielen Dank von Gina und einen schönen Tag noch[addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #7 am: 07. Februar 2007, 14:55:37 »

wird das Verfahren nach §200InsO aufgehoben...

Mietkaution würde zur Masse gehen, da sie aber eine neue Bleibe brauchen, sehen die meistenTH davon ab.[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
EndlichFrei
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #8 am: 07. Februar 2007, 19:38:37 »

Joh, solange mein Verfahren noch nicht beendet ist, werde auch ich mich hüten die Steuererklärung für 2006 zu machen :pfeifen:[addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #9 am: 07. Februar 2007, 22:40:01 »

Da geh ich mal von dem anderen Beitrag aus.
Sie stehen  Sie in Lohn und Brot.

Da ist nichts mit ich werde mal...
Wähend des laufenden Verfahrens ist es Aufgabe des IV/TH die Erklärung zu erstellen. Ohne Steuerberater also der 31.05.2007.

Rührt keiner dran, und es macht ein Steuerberater, dann halt der 31.12.2007.[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3327 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz