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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:26:08 *
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Autor Thema: mal wieder kontopfändung  (Gelesen 686 mal)
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biofear
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« am: 16. Dezember 2009, 12:21:50 »

Hallo alle zusammen,

auchnach Benutzung der SuFU hab ich irgendwie nicht die richtige Antwort gefunden. Daher nur eine kleine Frage zur Kontopfändung:

Ich hatte heute einen netten Brief mit einem Pfädnungs- und Überweisungsbeschluss im Briefkasten. Die Summe ist relativ gering so das ich diese mit der nächsten Gehaltszahlung auslösen kann. Nun zu meiner Frage: Wie lange dauert es, bis das Konto wieder frei ist, nachdem ich die Forderung erfüllt habe, da ich noch andere Verpflichtungen habe. Desweiteren wäre es hilfreich wenn jemand wüsste wie lange es dauert bis ich den entwerteten Schuldtitel erhalte.


Vielen Dank schon mal im vorraus


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Inkassomitarbeiterin
weiß was
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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2009, 16:20:30 »

Hallo,

du kannst den Gläubiger bitten den PfüB aufzuheben bzw. zum ruhen zu bringen und stellst die Zahlung d. Gesamtforderung zum ... in Aussicht. Oder du lässt deinen pfändungsfreien Teil vom Gericht freigeben.

Mit dem entwerteten Titel ist es immer so ne Sache. Bei uns automatisch nach 4-7 Monaten je nach Zeit. Manchmal kanns auch länger dauern. Fragt der Schuldner nach kommt er sofort (bei Bankeinzug nach Widerrufsfrist).
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biofear
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2009, 16:27:41 »

Hallo Inkassomitarbeiterin,

danke für Ihre Antwort. Ich weiss ja das man den Pfändungsfreien Teil von 989,99€ für Alleinstehende vom Gericht freigeben lassen kann, allerdings erst dann wenn das Gehalt auf dem Konto ist. Es steht ja ausser Frage das ich meine Schuld begleichen will, vielleicht habe ich meine Frage falsch formuliert. Wenn ich die Schuld bezahle müsste doch rein theoretisch das konto sofort frei werden oder irre ich mic da jetzt?

Nochmals danke
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2009, 16:35:55 »

Ich mach die Kontopfändung, daher weiss ich es nicht genau. Andere können mit Sicherheit mehr sagen. Unsere Schuldner wenden sich immer an uns und wir bringen die Pfändung zum ruhen und nach Erledigung geben wir ne Mitteilung an die Bank.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2009, 16:51:51 »

Sie sollten die Bank anweisen, den gepfändeten Betrag umgehend nach Gutschrift des Gehalts an den Gläubiger zu überweisen. Dann ist die Kontopfändung erledigt. Wenn Sie die Bank nicht anweisen umgehend zu überweisen, kann es sein, dass die Bank  zunächst die 14-Tages-Schutzfrist abgewartet wird, die Ihnen ja dazu dienen soll, einen Freistellungsantrag zu stellen. Und da Sie das nicht wollen, wie gesagt, die Bank um Ausführung der Pfändung (Überweisung) bitten

Danach können Sie den Titel beim Gläubiger einfordern.

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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2009, 16:51:51 »



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biofear
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« Antworten #5 am: 16. Dezember 2009, 16:54:11 »

Okay vielen Dank für die Schnelle Antowrt und eine frohes Weihnachstfest wünsche ich
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #6 am: 16. Dezember 2009, 17:55:54 »

Ebenso schöne Weihnachten
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