Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:26:23 *
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Autor Thema: mein wvp ist am 23.6.11rum  (Gelesen 1775 mal)
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sami1985
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« am: 04. Juli 2011, 18:03:56 »

Hallo erstmal
 
mein wvp ist rum und darauf hin bin ich gekündigt worden mit einer Abfindung nur habe ich es so geregelt das die mir meine Abfindung auszahlen wen ich Die Erteilung für Restschuld bekommen habe.
wvp Endete am 23.6 und austritsdatum(Kündigung) ist der 30.6 hab meine letzte Abrechnung bekommen mit Pfändung von 300euro und wie gesagt meine Abfindung Krieg ich erst wen ich das ok erteile.
fals ich jetzt demnächst das restsschuldbefreiung erteilt bekomme.und nach Wochen sage her mit mein Abfindung weil muss ja erst schriftlich vorlegen das nicht mehr gepfändet wird meint ihr das Haut so hin mit meiner Abfindung??
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« Antworten #1 am: 04. Juli 2011, 18:09:34 »

Die Laufzeit der Abtretungserklärung endet genau 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens!
Wenn Sie die Abfindung danach erhalten, gehört Sie Ihnen.
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sami1985
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« Antworten #2 am: 04. Juli 2011, 18:49:04 »

Hoffentlich Krieg ich die restschuldbefreiung
Kann ich Dan bedenckenlos meine abfindung Hollen gehen
hab nur noch ein th 5000euro sind noch offen glaub ich nicht das die auf die Idee kommen die 5000€von mir zu wollen??
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Insoman
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« Antworten #3 am: 05. Juli 2011, 19:58:40 »

wie...5000,00 sind noch offen?
Meinen Sie Verfahrenskosten?
Ich denke, Sie haben pfändbare Beträge erwirtschaftet?
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2011, 10:20:25 »

also die abrechnungsabteilung meines ag hatt mir gesagt das ein gläübiger aus dem rennen were weil alles gedeckt wurde und seit nun 2 jahren bezahle ich an ein gläübiger weiter da sollen halt noch 4000-5000 offen sein und falls ich nciht falsch liege da mein wvp rum ist und ich meine letzte abbrechnung nachgereicht habe da der th es wolte wird mir die rsb erteilt werden falls kein grund liegt es zu versagen.
eine vorläüfige rsb und gerrichtskosten deckung habe ich bereits ein jahr nach eröfnung des inso schriftlich bekommen.
nur mir fehlt jetzt ein beschluss datiert auf den datum nach 23.6.11. so wolte die abrechnungsstelle meines ag es, erst danach wird nicht mehr gepfändet.
und da ich meine arbeit am 30.06 aufgegeben habe mit einer abfindungvon 90000 brutto.den ich erst ausgezahlt bekomme am 30.08 wen net sogar später da ich nciht möchte das da was gepfändet wird.
ich warte aufgeregt auf den beschluss erteilung meines rsb und das ende meines insolvenzverfahrens hab noch angst das meine abfindung gepfändet wird.
meint ihr es wird alles gepfändet wen überhaupt oder nur der offene betrag vonn4000-5000euro??meine unwissenheit macht mich irre ich kriege ein nervenzusammen bruch :((((



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« Antworten #4 am: 06. Juli 2011, 10:20:25 »



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« Antworten #5 am: 06. Juli 2011, 12:24:09 »

hab beim insolvenzgericht angerufen die frau hatt gemein 2gläubiger werden befragt wen die nichts dagegen haben Dan wird mir sozusagen FSB erteillt.die frau hat noch dazu gEsagt das nicht mehr gepfändet wird da mein wvp voruber sei nur das es passieren kann allerdings das ich es später wenn das Beschluss da ist wieder zurück bekäme.darauf hin hab ich mein ag angerufen er war ist der Meinung da ich eine Abfindung bekommen werde und mein austrittsdatum der30.06ist das die Abfindung für die Abrechnung 1.6 sei und so mit pfändbar.hab meIne Abfindung noch nicht auszahlen lassen da ich den Beschluss noch nicht habe die frau vom Insolvenz gericht hatt gesagt das es bis Ende august dauern kan bis es rechtskräftig ist weil es noch zum landsgerichthessen muss. verzwickte sache hoffentlich darf ich meine Abfindung behalten.
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« Antworten #6 am: 06. Juli 2011, 13:18:45 »

Wenn es offene Restforderungen von ca.5000,00 € gibt und ansonsten alles bezahlt ist (Gerichtskosten und TH- vergütung) dann kann auch nur dieser Betrag gepfändet werden und nichts darüber hinaus.
Wenn die Abfindung auf der Abrechnung für Juni'11 auftaucht, die Abtretungsphase aber erst Ende Juni vorbei ist, kann man natürlich darauf zugreifen.
Auch eine sogenannte Nachtragsverteilung wäre möglich...
machen Sie keinen Blödsinn mit Verdeckung oder ähnlichem..die RSB ist Ihr Hauptziel, oder?
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« Antworten #7 am: 06. Juli 2011, 13:22:48 »

Ich werde jetzt versuchen eine neue Verhandlung zu starten in dem ich eine neue austrittsdatum bekomme unsrer datiert auf den 30.07 mein Ziel ist rechtskräftig rsb zu bekommen und meine Abfindung voll zu behalten weil ich Dan ausreisen mochte.
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« Antworten #8 am: 06. Juli 2011, 13:30:16 »

Hab die abrechnung bekommen für juni das ist auch meine letzte Abrechnung aber meine Abfindung ist nicht drauf das habe ich mit mein ag ausgemacht das die das zurückhalten das haben die auch gemacht ich lass mir das erst auszahlen wen ich den Schluss Bescheid habe hab auch mit der Begründung meine Arbeit aufgegeben mit abpfindung weil mein inso bald vorbei ist und ich ausreisen mochte mit Abfindung nach rsb beschluss.ansonsten hatte ich weiter gearbeitet bis ich den Beschluss hatte und Dan erst aufgehört mit Abfindung ichdachte das Haut so hin aber nun bin ich mir nicht sicher sieht so aus als wurden die drauf bestehen werden.
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« Antworten #9 am: 06. Juli 2011, 17:47:21 »

Zitat
die frau hatt gemein 2gläubiger werden befragt wen die nichts dagegen haben Dan wird mir sozusagen FSB erteillt.
..dass die Gläubiger vor Erteilung der RSB nochmals gehört werden, ist Standard..
wenn alles normal läuft (gelaufen ist), werden sie den RSB-Beschluss in den nächsten Wochen erhalten.
Nochmal..nach Ende der Abtretungsphase gibt es keine Pfändung mehr.
Zitat
ie frau hat noch dazu gEsagt das nicht mehr gepfändet wird da mein wvp voruber sei nur das es passieren kann allerdings das ich es später wenn das Beschluss da ist wieder zurück bekäme.
Mit dem Ende der Abtretungsphase endet auch das Vollstreckungsverbot für die Gläubiger.
Es wäre also, theoretisch, denkbar, dass einer der Gläubiger Pfändungsversuche unternimmt. Allerdings bräuchte er dafür einen vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle, den er nur erhält, wenn RSB-Versagungsgründe bestünden..

Die ganze Sache ist nunmal ziemlich komplex, aber mit Panik oder Angst kommen Sie nicht weiter.
Sie sollten im Normalfall nichts mehr zu befürchten haben.

Noch eine persönliche Anmerkung:
Das Restschuldbefreiungsverfahren stellt eine reelle Möglichkeit dar, seine Verbindlichkeiten in einem überschaubaren Zeitrahmen zu erledigen.
Vorrang muss hierbei immer die Befriedigung der Gläubiger haben.
Wer die Denkweise annimmt, möglichst alles zu verstecken, was zur Befriedigung führen könnte, hat Wesentliches falsch verstanden.
Schließlich hat der "mündige Bürger" ja auch irgendwann Gelder und Leistungen erhalten, oder?

Ich wünsche Ihnen, dass Sie aus der ganzen Sache etwas gelernt haben und desweiteren..
eine glückliche Zukunft!
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« Antworten #10 am: 06. Juli 2011, 19:23:25 »

Den vollstreckbaren Auszug aus der Insolvenztabelle kann ein Gläubiger auf Antrag bereits nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhalten, § 201 InsO.

Die RSB tritt nicht automatisch mit Ablauf der 6 Jahre ein. Es dauert immer einige Zeit bis der Beschluss durch das Gericht erlassen wird. Es kann nicht sein, dass in dieser Zeit kein Pfändungsschutz besteht. Die Fachliteratur ist wohl überwiegend der Ansicht, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern bis zur endgültigen Entscheidung über die RSB unzulässig sind.
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« Antworten #11 am: 06. Juli 2011, 19:48:20 »

Was heißt das jetzt genau insokalle das hab ich nicht so ganz verstanden ?
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« Antworten #12 am: 06. Juli 2011, 21:15:37 »

D.h., dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Gläubiger Zwangsvollstreckungen vornimmt. Und wenn doch, dass man sich dagegen wehren sollte.
Ihnen bleibt jetzt wohl nur noch den Gerichtsbeschluss über die RSB abzuwarten.
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« Antworten #13 am: 07. Juli 2011, 14:57:53 »

ich weiss nicht ob ich falsch denke, aber ich verstehe nicht ganz, wenn man 5000 Euro noch offen hat und 90.000 Euro an Abfindung bekommt, warum man nicht einfach die 5000 Euro bezahlt. Mehr darf eh nicht gepfändet werden. Und was du und dein AG da machen ist in meinen Augen Betrug. Abgesehen davon haben die Gläubiger doch auch noch die Möglichkeit bis zu einem Jahr nach Erteilung der RSB Widerspruch einzulegen, wenn denen irgendwas zu Ohren kommt was das angeht. Ich dachte die RSB kann bis zu einem Jahr nach Erteilung wieder aufgehoben werden, wenn da was nicht richtig gelaufen ist. Und der TH kann das raus bekommen. Es wird doch an die DRV und Finanzamt gemeldet, eine Abfindung wird doch versteuert. Und Finanzamt kommuniziert doch nur mit dem TH (zumindest ist das bei uns so) 

Steh ich auf dem Schlauch oder habe ich was falsch verstanden, oder liege ich nicht ganz so falsch??  rougi
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Viele Grüße

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« Antworten #14 am: 07. Juli 2011, 20:21:22 »

die sache ist doch so...
ich warte jetzt auf mein rechtskräftigen beschluss das nun alles vorbei ist und ich schuldenfrei bin.
und danach überlege ich mir meine arbeit aufzugeben mit einer abfindung.versteuert wird meine abfindung so oder so das ist ja klar 1 drittel behält das FA.
in meinem fall bin ich mir allerdings auch nciht so sicher, habe gestern mit mein insoverwalter darüber gesprochen und er meinte die zeit des wvp ist vorbei du kriegst deine abfindung nach 30.6 und deine wvp endetet am 23.6 hab bis jetzt immer gezahlt und die gläübiger so zusagen bef

mit mein AG hab ich es so verhandelt das ich meine arbeit am 30.06 beende mit einer abfindung die ich erst am 31.08 ausgezahlt bekommen das ist so vertraglich festgelegt.
was wird den der richter dazu sagen ich nehme an da die wvp vorüber ist und die gläübiger 6 jahre lang jeden monat befriedigt worden sind gehört die abfindung summe nicht an die masse verteilt.
ansonsten möchte ich meine arbeit wieder haben.
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