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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 01. August 2010, 06:04:10 *
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Autor Thema: mietkauf vor IN, IV vertrag für nichtig erklärt neukauf dieser Imobilie möglich?  (Gelesen 310 mal)
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« am: 11. März 2010, 17:20:10 »

Hallo,
folgendes vor Insolvenzeröffnung wurde ein Haus(2007) gekauft auf Privatabzahlung an die Eigentümer.
Dann 2009 wurde die Insolvenzeröffnet von den Käufer der Insolvenzverwalter hat den Vertrag rückgängig gemacht. Nun wurde die austragung der Auflassung erklärt und vollzogen.
Ist es möglich jetzt nach Eröffnung der Insolvenz das gleiche haus nochmal zu kaufen wieder auf Privatabzahlung?? Käufer und Verkäufer haben ein sehr gutes Verhältnis nur mal so am Rande sind aber nicht verwand oder sowas.
Käufer befindet sich noch nicht in der Wohlverhaltensphase.

Danke
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 17:36:00 von maeuschen » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 11. März 2010, 18:33:22 »

Hi,

sobald Sie sich in der Wohlverhaltensphase (i.d.R. 12-18 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) befinden, können Sie Vermögen bilden (Sparen etc) oder Vermögen erwerben, soviel Sie möchten.

Viel Spaß im "Eigenheim"  juchu
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« Antworten #2 am: 11. März 2010, 18:57:05 »

Wenn Sie sich nicht in der WVP befinden, dann müssen Sie bis dahin warten m.E
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« Antworten #3 am: 11. März 2010, 19:09:44 »

Wieso erst in der Wohlverhaltensperiode?
ich nehm ja in dem Sinne kein Kredit auf sondern es ist ja ein Mietkauf damit fliest ja kein Geld was der Insolvenzverwalter einkreiden könnte.
es würde ein neuer Notarvertrag beurkundet werden damit wäre es ja eigentlich kein Problem oder?
eröffnung Insolvenz war im Mai 2009 auf nachfrage wann mein Verfahren abgeschloßen sei meinte mein Insolvenzverwalter nicht vor ende 2010. Solange kann ich meinen Verkäufer nicht hinhalten gibt es nicht irgendeine Möglichkeit wo der insolvenzverwalter nichts machen kann?
Er ist damals auch nur vom Vertrag zurück getreten weil die verkäufer den Rücktritt erklärt haben weil ich keine Raten mehr zahlen durfte.
Sonst hätte er den Vertrag aufrecht erhalten.
darf ich eigentlich einen Notarvertrag abschließen? Weil beim Rücktritt musste auch mein IV eine Nachbeurkundung machen weil ich wohl irgendwie nicht mehr unterschreibungsberechtigt war
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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 19:14:23 »

So wie ich es weiß, ist es so. Wollte auch ein Freizeitgrundstück kaufen. Brief vom Insolvenzverwalter: Erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, also erst in der Wohlverhaltensphase darf man wieder Vermögen bilden UND erwerben. dntknw
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« Antworten #4 am: 11. März 2010, 19:14:23 »


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« Antworten #5 am: 11. März 2010, 19:56:29 »

Die Besonderheit beim Mietkauf ist ja das Anrecht und der künftige Erwerb der Immo.
Mit den mtl. Raten wird ca 1%+ des Kaufpreises zur Miete gezahlt.
Es wird also zumindest in diesem Bereich Vermögen erworben.
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« Antworten #6 am: 11. März 2010, 20:09:10 »

Die Besonderheit beim Mietkauf ist ja das Anrecht und der künftige Erwerb der Immo.
Mit den mtl. Raten wird ca 1%+ des Kaufpreises zur Miete gezahlt.
Es wird also zumindest in diesem Bereich Vermögen erworben.
bei uns wäre keine Ansparung von vermögen es wäre eine 100%ige Abzahlung als Hypothekendarlehn halt nur über Privat.

da nun keine Ansparung ist müsste es doch eigentlich durchgehen oder? die Abzahlung würde auch länger wie die Insolvenz laufen und die Übertragung erst am ende der laufzeit somit ist ja der Übergang bzw er erwerb erst nach Abschluss des ganzen Insolvenzverfahrens.
« Letzte Änderung: 11. März 2010, 20:19:17 von maeuschen » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 11. März 2010, 20:22:49 »

Trotzdem erwerben Sie Vermögen = Das Geht m.E erst in der WVP! Bis dahin gehört Vermögen zur Masse / wird vom IV eingezogen
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« Antworten #8 am: 11. März 2010, 20:30:05 »

Der Insolvenzverwalter kann nichts einziehen was mir nicht gehört im Grundbuch stehen andere Eigentümer somit erwerbe ich erst vermögen mit der Umschreibung das ich im grundbuch an erster Stelle stehe und das wäre 2022.
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« Antworten #9 am: 11. März 2010, 20:32:24 »

Begreifen Sie es nicht, oder möchten Sie es nicht begreifen?  wink

AB der Wohlverhaltensphase dürfen sie. Vorher NICHT

Was Sie in der WVP erwerben/machen, ist Ihr Ding, aber vor der WVP geht garnichts.
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« Antworten #10 am: 11. März 2010, 20:36:40 »

Heute ist aber auch irgendwie der Wurm drin.
Soll ich den Server abschalten lassen, bis ihr euch beruhigt?

Ohne genaue Kenntnis der Verträge ist sowieso keine Antwort möglich.

M.E. ist auch das vereinbaren einer künftigen Hypothek zu prüfen.
Auch hier kommt es wieder auf die Vertragsgestaltung an.
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« Antworten #11 am: 11. März 2010, 20:48:28 »

Danke Paps für deine Antworten.

Die Antworten von KSC weis ich nicht so wirklich einzuordnen wenn ich mir das Thema "Ist das so möglich?"  angucke.

Wenn ich dir den Vertrag per mail zukommen lassen würde könntest du ihn dann unverbindlich natürlich mal angucken ob das so geht?
Mir liegt viel an diesem Haus sonst wäre es mir egal was damit passiert.
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« Antworten #12 am: 11. März 2010, 21:45:41 »

Es geht nicht gegen Sie.

Aber auf solche Dinge lasse ich mich grundsätzlich nicht ein.
Verständlicher Weise, denn es würde an Rechtsberatung grenzen.
Das überlasse ich dann lieber der netten Anwältin von neben an.
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« Antworten #13 am: 12. März 2010, 16:57:49 »

So nun hab ich heut ein Fax vom treuhändler bekommen
dadurch das er nach § 103 InsO Gebrauch von der Nichterfüllung gemacht hat stellt er dem Verkäufer frei den alten Vertrag fortzuführen (der ist aber schon rückabgewickelt) oder aber auch ein neuen Vertrag wovon die Insolvenzmasse ebenfalls nicht berührt wäre mit mir abzuschließen.
Hierzu bedarf es nicht der Zustimmung des Treuhändlers

Na das nenn ich doch mal eine gute Antwort fürs Wochenende.

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« Antworten #14 am: 12. März 2010, 17:43:06 »

Du beschwerst dich, das man versucht dir zu helfen?

Dann machs doch allein!
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« Antworten #14 am: 12. März 2010, 17:43:06 »


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