Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. März 2010, 00:32:27 *
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Autor Thema: mietkaution aus wohngemeinschaft soll komplett an insolvenzverwalter gehen?!  (Gelesen 676 mal)
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tesla
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« am: 28. Juni 2009, 21:07:59 »

hallo,

hoffe ich habe dass richtige forum für meine frage gewählt.

ich habe im oktober letzten jahres eine private insolvenz beantragt, der schlusstermin war anfang diesen jahres, wobei ich seitdem keinerlei "gelbe" briefe vom gericht erhalten habe, auch online ist die letzte vö zu meinem fall aus dem letzten jahr.
darum muss ich wohl davon ausgehen, dass mein vorl. insolvenzverwalter scharf auf meine miet kaution ist, die ja im schwebenden verfahren wohl an ihn gehen würde und er aus meinen abrechnungen der letzten monate sehen kann, dass ich gerade arge finanzielle probleme habe - ich bin übrigens selbständig, von daher schwankt mein einkommen seit der finanzkrise leider gewaltig.

zu meinem problem:

ich bin hauptmieter einer 3 zimmer wohnung, wovon 2 zimmer untervermietet werden, die miete ist auf heller und pfennig genau nach m2 ausgerechnet und die kaution wurde zu gleichen teilen gedrittelt; jeder der bewohner hat also den gleichen anteil an der kaution 1/3 eingezahlt bzw. ich musste natürlich die gesamt summe an den vermieter überweisen.
dieses habe ich natürlich in den jeweiligen untermietvertägen festgehalten, da es ja nicht mein geld ist (gesamte kaution) - das problem ist jetzt, das laut dem brief des insolvenzverwalters an meinen vermieter; im falle einer kündigung, die gesamte kaution an den insolvenzverwalter ausgezahlt werden soll.

hat das so seine richtigkeit, ich habe auch schon selbst recherchiert und herausgefunden das mein anteil wohl auf jeden fall weg wäre, da ich mich noch nicht in der wohlverhaltensperiode befinde und der insolvenzverwalter diese leider immerweiter hinauszögert.

sollte er aber zusätzlich noch die kautionen meiner mitbewohner einbehalten, würde er mich in weitere schulden stürzen, da ich diese ja auszahlen müsste, was ich aber nicht kann!

hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt - habe gerade einige probleme mit diesem thema und bin dadurch etwas angeschlagen...

vielen dank für eure hilfe.

tesla
« Letzte Änderung: 28. Juni 2009, 21:46:25 von tesla » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 28. Juni 2009, 22:35:09 »

Anhand der durch Sie geschilderten Situation / Unterlagen könnte über das InsoGericht die Freigabe der Kaution für die Mitbewohner erreicht werden.
Ist die Drittelung und der Geldfluss nachweisbar, sollte es keine Probleme geben.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
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« Antworten #2 am: 28. Juni 2009, 23:16:06 »

ach, tausend dank paps hi

also es gibt wie gesagt untermietverträge, in denen die summe erfasst wurde und natürlich die entsprechende überweisung des einen untermieters auf mein konto, sowie eine überweisung des anderen untermieters an seinen vorgänger. auf meinen auszügen ist natürlich ersichtlich, dass ich nur mein 1/3 eingebracht habe.

das ist schonmal etwas beruhigender.

wie sie aus meinem text entnehmen können, bin ich nicht umbedingt der beste hauptmieter, ich habe als einziger solche finanziellen probleme - ich habe auch schon darüber nachgedacht, den vertrag an einen der anderen mitbewohner überschreiben zu lassen; müsste ich mal ganz extrem nett bei meinem vermieter nachfragen - ist das eine gute idee und würde dann die kaution unangetastet bleiben, da ich nicht kündigen, sondern nur den vertrag ändern würde..?

vielen dank nochmals & einen schönen abend.

tesla
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paps
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« Antworten #3 am: 29. Juni 2009, 19:03:34 »

Die Kaution wird doch erst bei Aufgabe des Mietverhältnisses fällig.
Haben Sie das vor?

Vorher kommt der Th nicht an die Kaution.
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« Antworten #4 am: 29. Juni 2009, 19:35:54 »

nein, aber ich dachte es wäre vielleicht klüger wenn ich den mietvertrag an einen anderen mitbewohner überschreiben lassen könnte - auf  lange sicht möchte ich lieber aus der wg ausziehen, daher wollte ich alles so vorbereiten, dass meinen mitbewohnern keine nachteile durch mich enstehen..

ich verstehe das richtig, dass solange ich oder der vermieter nicht kündigen, der th keinen aspruch geltend machen kann.

dann bleibt eine letzte frage; falls ich es hinbekommen würde den mietvertrag, ohne kündigung, überschreiben zu lassen und dann selbst aber in einigen monaten ausziehen würde - in diesem fall würde mich mein nachmieter ja mit 1/3 der kaution "auslösen" - die dann aber auf meinem konto landet und auch als anteilige kaution gekennzeichnet ist.

hätte der th dann auch einen anspruch, oder entfällt dieser, da die wg nicht gekündigt wurde?

vielen dank nochmal.

tesla

p.s. natürlich brauche ich diese anteilige kaution um überhaupt eine andere wg zu mieten!
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« Antworten #4 am: 29. Juni 2009, 19:35:54 »

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« Antworten #5 am: 29. Juni 2009, 19:50:46 »

Diese Art Kautionsfall bedarf der Überprüfung. M.E. sind die damaligen Vereinbarungen daneben gegangen. Wenn ich das richtig verstehe, sind doch nur Sie allein Mieter der Räumlichkeiten. Damit sind Sie allein aus dem Hauptmietvertrag mit Ihrem Vermieter zur Gestellung der Kaution verpflichtet. Was Sie mit Ihren Untermietern vereinbaren, interessiert weder den Vermieter noch den IV. Bei Beendigung des Mietvertrages steht der Kautionsrückzahlungsanspruch nur Ihnen allein zu. Und damit gehört die Kaution vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens in voller Höhe zur Insolvenzmasse. Da helfen auch keine GbR-Kunstgriffe. Ihre Untermieter haben gegen Sie nur eine Insolvenzforderung auf das von ihnen gezahlte Drittel. Diese Forderungen hätten sie nur zur Insolvenztabelle anmelden können. Zu Ihrem Glück war schon der Schlusstermin und damit wohl auch die Veröffentlichung des Verteilungsverzeichnisses.
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« Antworten #6 am: 29. Juni 2009, 20:13:51 »

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« Letzte Änderung: 01. Juli 2009, 02:32:09 von tesla » Gespeichert
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« Antworten #7 am: 29. Juni 2009, 20:32:53 »

Wenn meine Einschätzung stimmt, dann ist die Folge nicht, dass der TH etwas von Leuten wegnimmt, die mit Ihrer finanziellen Situation nichts zu tun haben. Im Gegenteil, das Geld haben die Untermieter ja an Sie gezahlt und damit haben sie auch mit Ihrer Situation zu tun. Das Geld ist letztlich für die Untermieter verloren, weil die Vereinbarungen laienhaft waren und spätestens bei der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens nicht grade gebogen wurden.

Sie machen keine neuen Schulden bei den Untermietern, die Schulden waren die ganze Zeit schon da und zwar seit der geschlossenen Untermietvereinbarungen.

Zur Ihrer letzten Frage: Ja, wenn Sie die Kaution wiederhaben wollen und der TH keine Nachtragsverteilung beantragt. Und wenn Sie sie zurückbekommen, dürfen Sie noch nicht einmal einen kleinen Teil an die Untermieter abgeben (s.o.).
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« Antworten #8 am: 29. Juni 2009, 20:44:15 »

ok, dass sieht dann ja alles nicht so gut aus.

den hauptmietvertrag habe ich vor dem insolvenzverfahren bekommen und natürlich in dem gespräch vorgezeigt und die gesamte situation erklärt..was wohl ein fehler war.

schade das mir mein th nicht dazu geraten hat den mietvertrag auf einen anderen mitbewohner zu überschreiben oder was ich bei der kaution beachten muss in den verträgen - aber ist ja nicht seine aufgabe, sehe ich ein.

pietetlos ist es trotzdem!

vielen dank für eure antworten.

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« Antworten #9 am: 29. Juni 2009, 20:56:29 »

das einzig schlaue was mir noch einfällt; den mietvertrag ohne zu kündigen und ohne auszahlung der kaution an einen der mitbewohner überschreiben zu lassen, wenn der vermieter einverstanden ist?!

in diesem fall würde ja keine kaution ausbezahlt werden.

oder mache ich da einen denkfehler...


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« Letzte Änderung: 01. Juli 2009, 02:33:00 von tesla » Gespeichert
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« Antworten #10 am: 30. Juni 2009, 19:26:41 »

das einzig schlaue was mir noch einfällt; den mietvertrag ohne zu kündigen und ohne auszahlung der kaution an einen der mitbewohner überschreiben zu lassen, wenn der vermieter einverstanden ist?!

in diesem fall würde ja keine kaution ausbezahlt werden.

oder mache ich da einen denkfehler...


nachtrag:

das heisst dann aber auch, dass ich bei einer neuvermietung eines der anderen zimmer, was demnächst auf mich zukommen wird...

ich den potientiellen kandidaten (untermietern) erklären muss, dass er das zimmer haben kann und die kaution, die er an seinen vormieter überweisen muss dann aber im falle einer unverhofften kündigung der ges. wg seinen anteil nicht wiederbekommen wird.

damit kann ich die zimmer ja nie mehr untervermieten, ich vermiete ja um meine existenz zu sichern (ich bewohne das kleinste zimmer) und nicht um mich zu bereichern oder ähnlichem...

ALso ich weiß ned, aber als ich mal vor langer Zeit Student war und aus meinem kleinen WG_Zimmer ausgezogen bin, hat der Vermieter von der Kaution gewisse Reparaturkosten abgezogen. Er hat gesagt, daß das gesetzlich so geregelt sei,daß der Vermieter für Reparaturen bis zu 100% der Kaution behalten darf.

Wenn Sie sich also so gut mit dem Vermieter verstehen, dann sollte er halt reparaturfällige Sachen finden und damit begründen, daß er dejure Ihre Kaution behält. Defacto beauftragt er zwar offiziell eine Firma, aber läßt das ganze dennoch nicht dürchführen. Und am Ende muß er über Umwege die alte Kaution, über die er zu 100% verfügt an den neuen Vermieter "rüberwachsen" lassen. Wie das geht, fällt mir momentan nicht ein. Aber vielleicht haben Sie in Ihrer Nähe eine original italienische Pizzeria. Fragen Sie den Ladenbesitzer, ob er Ihnen mit seiner südländischen Weisheit gegen einen kleinen Obulus weiterhelfen könnte.
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« Antworten #11 am: 30. Juni 2009, 20:01:15 »

Der IV kann nichts dafür. Er muss mit dem umgehen, was er vorfindet. Es ist müßig, sich darüber zu ärgern, dass die Probleme nicht vor dem Inso-Antrag gelöst wurden, wie es hätte sein sollen.

„oder mache ich da einen denkfehler...“: Ja, denn solange das Verfahren läuft, besteht ein Verfügungsverbot. Dies gilt wohl auch bei einer evtl. angeordneten Nachtragsverteilung.

Natürlich können Sie weiter untervermieten, das ist doch kein Problem. Vereinbaren Sie doch einfach mit dem Abschluss des Untermietvertrages eine separate Kautionszahlung an sich als Vermieterin und legen Sie den Betrag auf ein zugunsten des Untermieters gesperrtes Kautionskonto an. Von der Überweisungsgeschichte, die Sie schildern, sollte Abstand genommen werden, dass könnte nicht gut ausgehen.


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« Antworten #12 am: 30. Juni 2009, 20:23:14 »

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« Letzte Änderung: 01. Juli 2009, 02:31:02 von tesla » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 30. Juni 2009, 21:12:00 »

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« Letzte Änderung: 01. Juli 2009, 02:30:38 von tesla » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 01. Juli 2009, 14:41:19 »

entschuldigung aber ich habe einige sachen, die ich in meiner aufgewühltheit gepostet habe wieder rausgenommen, da es eigentlich alles viel zu privat war und zu der sache ansicht nichts positives beisteueren..die teile welche mein problem schildern habe ich gelassen.

hoffe um ihr verständniss.

es ist leider noch ein problem dazu gekommen, weil ich wie gesagt mit einem monat miete hinterher hinke - ich kann diese mitte diesen monats begleichen und werde wohngeld beantragen, um nicht wieder in so eine notsituation zu geraten.

natürlich lässt das schreiben vom vermieter in dieser situation nicht lange auf sich warten und jetzt steht natürlich ein gespräch bzw. eine vernünftige erklärung meinerseits an; ich habe meinen vermieter natürlcih damals als erster von meiner insolvenz berichtet bevor er vom th post bekommt, darüber ist er schon informiert.

ich muss mich leider auch nochmal wiederholen, für mich wird es langsam untragbar in meiner situation den hauptmieter zu stellen, ich denke der vermieter wird mir auch vorschlagen etwas vertraglich zu ändern, eine bürgschaft ect. ist leider nicht möglich, aber ich muss ihm etwas vernünftiges anbieten, weil er mich auch schnell kündigen kann wenn ich zu spät die miete zahle oder garnicht zahlen kann.

frage:

gibt es nicht vl. doch irgendeine möglichkeit den vertrag auf einen mitmieter zu überschreiben, so dass ich heil aus dieser sache rauskomme, mir wird das langsam alles wirklich etwas zuviel..!

vielen dank nochmals für die hilfe.

tesla
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« Antworten #14 am: 01. Juli 2009, 14:41:19 »


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Tags: Insolvenz  kaution  wohngemeinschaft 
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