Hallo,
letztdes Jahr hat mein Vermieter einen Titel wegen angeblicher austehender miete erwirkt. habe auf Grund zeitmangels die Wiederspruchs frist versäumt. habe meinen Vermieter wie deren Anwälte darüber informiert das ich mich in der WHP befinde und selbst wen ich wollte dürfte ich es nicht zahlen. was ich nicht will da diese miete nachweislich, zum Fälligkeits Termin gezahlt wurde.
Das interessiert jetzt keinen mehr. Da der MB offensichtlich rechtskräftig ist, ist es völlig egal, ob er auch berechtigt war. Und Schulden, die nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, dürfen nicht nur gezahlt werden, sondern sollten es auch.
vor ein paar tagen bekam ich wieder Post das jetzt noch eine miete austehend ist und wenn ich bis Februar nicht zahle die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.
Und er hierfür auch angeblich einen Titel hat.
Wie kann ich mich jetzt dagegen währen. Bin momentan etwas ratlos.
Die Kündigung kann durch Zahlung des Rückstandes abgewandt werden. Allerdings nur einmalig, da sich der Vermieter sonst darauf berufen kann, dass ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.
mfg
Paula41