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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:28:42 *
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Autor Thema: mietschulden.  (Gelesen 505 mal)
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bmw
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« am: 28. Januar 2010, 23:32:03 »

habe noch ein anliegen.

befinde mich seit gut drei jahren in der WHP.

letztdes Jahr hat mein Vermieter einen Titel wegen angeblicher austehender miete erwirkt. habe auf Grund zeitmangels die Wiederspruchs frist versäumt.  habe meinen Vermieter wie deren Anwälte darüber informiert das ich mich in der WHP befinde und selbst wen ich wollte dürfte ich es nicht zahlen. was ich nicht will da diese miete nachweislich, zum Fälligkeits Termin gezahlt wurde.

vor ein paar tagen bekam ich wieder Post das jetzt noch eine miete austehend ist und wenn ich bis Februar nicht zahle die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.
Und er hierfür auch angeblich einen Titel hat.

Wie kann ich mich jetzt dagegen währen. Bin momentan etwas ratlos.

mfg
bmw
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Paula41
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« Antworten #1 am: 29. Januar 2010, 08:50:20 »

Hallo,

letztdes Jahr hat mein Vermieter einen Titel wegen angeblicher austehender miete erwirkt. habe auf Grund zeitmangels die Wiederspruchs frist versäumt.  habe meinen Vermieter wie deren Anwälte darüber informiert das ich mich in der WHP befinde und selbst wen ich wollte dürfte ich es nicht zahlen. was ich nicht will da diese miete nachweislich, zum Fälligkeits Termin gezahlt wurde.

Das interessiert jetzt keinen mehr. Da der MB offensichtlich rechtskräftig ist, ist es völlig egal, ob er auch berechtigt war. Und Schulden, die nach Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, dürfen nicht nur gezahlt werden, sondern sollten es auch.

vor ein paar tagen bekam ich wieder Post das jetzt noch eine miete austehend ist und wenn ich bis Februar nicht zahle die ordentliche Kündigung ausgesprochen wird.
Und er hierfür auch angeblich einen Titel hat.

Wie kann ich mich jetzt dagegen währen. Bin momentan etwas ratlos.

Die Kündigung kann durch Zahlung des Rückstandes abgewandt werden. Allerdings nur einmalig, da sich der Vermieter sonst darauf berufen kann, dass ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.

mfg
Paula41
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bmw
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2010, 11:42:40 »

Die schulden sind vor der inso entstanden und nicht danach.
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paps
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« Antworten #3 am: 29. Januar 2010, 17:54:17 »

Haben Sie nachweislich die laufende Miete entrichtet.
Teilen Sie dies dem Vermieter/Anwalt mit.
Verweisen Sie auf das Aktenzeichen und geben Sie den Hinweis, dass die alten Mietrückstände Insolvenzforderungen geworden sidn, die Sie nicht bedienen dürfen.
Sie können auch auf das Vollstreckungsverbot für Insolvenzgläubiger verweisen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2010, 18:31:29 »

ich würd bei den Mietzahlungen genau angeben, für welchen Monat/Jahr gezahlt wird.
Wegen der noch offenen Miete darf m.E. nicht gekündigt werden.
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« Antworten #4 am: 29. Januar 2010, 18:31:29 »



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