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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:28:55 *
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Autor Thema: mit freund zusammenziehen, mietvertrag, untervermietung, pfändungsgrenze etc.?  (Gelesen 1380 mal)
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VerzweifelteStudentin
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« am: 16. Dezember 2009, 11:59:40 »

hallo,

ich weiss nicht, ob sich jemand mit so einer speziellen frage auskennt, aber ich versuche dennoch mein glück:

ich unterschreibe am kommenden dienstag den antrag auf privatinsolvenz.

ich vermute, dass das gericht ca. zwei wochen für die bearbeitung braucht und das verfahren dann anfang januar eröffnet wird.

nun ist es so, dass mein freund und ich im märz/april nächsten jahres zusammenziehen möchten. wir haben angst mit offenen karten zu spielen, da die meisten vermieter gegenüber personen in der privatinsolvenz voreingenommen sind.

wir können es uns nicht leisten, dass der vermieter von mietvertrag zurück tritt, wenn er vom insolvenzverwalter angeschrieben wird und dieser ihn darüber informiert, dass ich mich in einer privatinsolvenz befinde.

nun folgende fragen:

1. eine möglichkeit wäre, dass mein freund hauptmieter wird und an mich untervermietet.
wenn ich dem insolvenzverwalter den untermietvertrag vorlege, wird es sich doch nur an meinen freund wenden, oder?

2. ist es immernoch so, dass der vermieter einer untervermietung zustimmen muss oder kann man das risiko eingehen dies ohne sein einverständnis zu machen?

3. was wäre, wenn ich gar nicht im mietvertrag stehe und auch kein untermietverhältnis geschlossen wird, ich also offiziell gar kein mieter bin? würde der insolvenzverwalter dies problemlos akzeptieren? gibt doch z.b. auch schuldner, die zu ihren eltern bzw. in ihr kinderzimmer zurück ziehen und auch keine miete zahlen (müssen).

4. wenn ich angebe, dass ich keine mieterin bin, nur bei meinem freund wohne und er die kompletten kosten übernimmt: bleibt mir dann weniger von meinem gehalt übrig bzw. hat es einen einfluss auf die pfändungsfreigrenze? da mein freund ein eigenes einkommen hat und wir keine kinder haben, stehen mir ja nach verfahrenseröffnung und in der wohlverhaltensperiode max. 989,99 € netto/monat zu.

ich danke euch!!!

verzweifelte studentin


« Letzte Änderung: 16. Dezember 2009, 12:07:01 von VerzweifelteStudentin » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 16. Dezember 2009, 12:11:14 »

einvertragliches Mietverhältnis, das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen wird, interessiert den TH in aller Regel nicht. Anders bei Mietverträgen, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits bestehen. Hier kann der Insolvenzverwalter / Treuhänder nach § 109 InsO dem Vermieter gegenüber erklären, dass  Ansprüche aus diese Mietvertrag im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.

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VerzweifelteStudentin
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« Antworten #2 am: 16. Dezember 2009, 12:24:01 »

hallo,

danke für deine antwort.

da ich laie bin, nochmal zur konkretisierung: das bedeutet, dass ich problemlos in den hauptmietvertrag aufgenommen werden kann, der insolvenzverwalter diesen nicht sehen möchte und er auch den vermieter nicht über meine PI informiert?

oder heisst das "nur", dass der vermieter doch informiert wird, aber nicht vom mietvertrag zurücktreten darf?

grüsse

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KSC


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« Antworten #3 am: 16. Dezember 2009, 13:03:34 »

Ich wollte mal ausziehen, dann meinte er ich soll den Mietvertrag vorlegen, sodas er den Vermieter anschreiben kann. Hab mich damals auch im Inso-Verfahren befunden, von daher denke ich das der Insolvenzverwalter ihn trotzdem anschreibt.
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 16. Dezember 2009, 15:02:01 »

da gibt es im Grunde nichts zu schreiben. Und genehmigen muss der TH auch nichts.
Allenfalls kann der TH versuchen, sich einen evtl. Kautionsanspruch zu sichern, falls das neue Mietverhältnis irgendwann im Insolvenzverfahren wieder beendet wird.
In der Regel wird der TH nichts unternehmen.
Wichtig ist jedoch, einen Wohnsitzwechsel dem TH und dem Gericht mitzuteilen.
 
 

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 16. Dezember 2009, 15:02:01 »



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vodnash
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« Antworten #5 am: 16. Dezember 2009, 16:32:41 »

Zu Deiner Frage 4:
Du kannst doch mit Deinem Freund zusammenziehen und Dich an seinen Mietkosten beteiligen! Dagegen kann niemand was haben. Wie Ihr das nach außen hin verkauft, ist Eure Sache.
Außerdem: Dein pfändungsfreies Einkommen steigt mit, wenn Du mehr verdienst als den Grundfreibetrag, jedenfalls bis zu einem Monatseinkommen von 3.000 € (was darüber ist, ist komplett pfändbar). Vom Mehrbetrag bekommt zwar der Gläubiger bzw. Treuhänder mehr als Du, aber Du hast auch etwas davon. Schau mal nach in der Pfändungstabelle (gibts zuhauf im Netz)!
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