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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:29:19 *
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Autor Thema: müssen wir das dem TH mitteilen oder nicht?  (Gelesen 897 mal)
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Momo72
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« am: 18. Juli 2011, 19:01:26 »

ich habe schon wieder eine frage...

wie ihr uns geraten habt habe ich heute den antrag fertig gemacht auf anhebung des pändungsfreien betrages für den lohn meines mannes weil er einen weiten weg zur arbeit hat.

müssen wir den TH von diesem antrag in kenntnis setzen? macht das das gericht? oder ist es einfach angebracht den TH aus höflichkeit eine kopie des antrags zukommen zu lassen? oder können uns irgendwelche nachteile daraus entstehen?

ich weiß ja nicht wie das gericht mit unserem antrag dann weiter verfahren wird..

lg
momo
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paps
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« Antworten #1 am: 18. Juli 2011, 19:12:44 »

Das Insolvenzgericht wird den TH dazu auch anhören. Es wäre also "höflicher" den TH vorab in Kenntnis zu setzen.
Notwendig ist das aber nicht.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Momo72
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« Antworten #2 am: 18. Juli 2011, 19:45:34 »

ok dann werden wir auf jeden fall den höflichen weg gehen.

was kann der TH denn für gründe angeben das das gericht den antrag ablehnt?
mein mann hat einen tägl arbeitsweg von 104 km (laut routenplaner empfohlene strecke), die 30 km abgezogen die als zumutbar angesehen werden wären das also 76 km pro tag die übrig bleiben. wie hier vorgeschlagen hab ich pro km 0,20 euro und durchschnittlich 20 arbeitstage zugrundegelegt und bin auf eine summe von 304 euro gekommen. beigelegt habe ich einen ausdruck der route  die ich genommen hab zwischen unserem haus und der arbeitsstelle meines mannes. den betrag von 304 euro hab ich dem gericht allerdings nur vorgerechnet und dann "vorgeschlagen".. das schien mir irgendwie diplomatischer. nicht das das gericht den eindruck bekommt wir wollten denen was vorschreiben und die entscheidung wird dafurch beeinflußt.

kann der TH uns evtl einen strick draus drehen das mein mann nicht mit seinem eigenen auto sondern mit meinem auto zur arbeit fährt? so nach dem motto: wer kein auto hat bezahlt auch kein spritgeld? gruebel
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 18. Juli 2011, 21:26:09 »

Der TH hat ausschließlich die berechtigten Gläubigerinteressen dagegen zu setzen und kann dem Gericht entsprechende Vorschläge machen. Wie das Gericht letztendlich entscheidet bleibt abzuwarten.
Mit wessen Kfz der Schuldner zur Arbeit kommt ist egal solange die Kosten dafür tatsächlich anfallen.
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Momo72
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« Antworten #4 am: 18. Juli 2011, 23:28:27 »

ja die kosten fallen in der tat immer an und tun unserer geldbörse jeden monat verdammt weh
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Juli 2011, 23:28:27 »



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« Antworten #5 am: 20. Juli 2011, 10:29:20 »

ich habe den gleichen Antrag gestellt und haben auch die gleiche Anzahl an Kilometern und mein Antrag wurde abgelehnt. Die empfohlene Strecke laut Routenplaner zählt nicht sondern nur die kürzeste.

50 km pro Weg sind für jeden Pendler angemessen und im Rahmen.

Wünsche euch trotzdem viel Erfolg!
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« Antworten #6 am: 20. Juli 2011, 11:42:20 »

danke schön für die antwort. ich hoffe das wir wenigstens einen teil bekommen. ich weiß ja nicht wie es angemessen sein kann wenn einem knapp über 1000 euro im monat bleiben dürfen das davon schon über 400 euro an spritgeld weggehen und außerdem noch hohe unterhaltskosten für das auto weil man sich einen diesel angeschafft hat. aber der dieselpreis an der tanksäule ich ja leider auch nicht mehr der, der er mal war. mittlerweile haben wir schon bereut das wir uns damals keinen benziner geholt haben.

übrigens die empfohlene und kürzeste strecke war hier im routenplaner von der entfernung so gut wie gleich. ich glaub da waren 2 km unterschied oder so.

also wenn uns das gericht auch nur ein drittel mehr läßt sind wir ja schon zufrieden, also den pfändungsfreien betrag um ca 100 euro hochsetzt. dann würd an die gläubiger montl. ca 80 euro gehen, das könnten wir noch verknusen
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« Antworten #7 am: 20. Juli 2011, 11:51:57 »

wie gesagt, bei mir hat das nicht die Bohne interessiert. Ich habe zusätzlich zu den Kosten auch noch Kindergartenbeitrag zu zahlen. Hat niemanden interessiert. Der TH hat im Sinne der Gläubiger gehandelt und geschrieben, das ich genug Einkommen habe und mein Mann ja auch Geld verdient. Allerdings wird dieser nicht bei der unterhaltspflicht berücksichtigt. Da beisst sich die Maus in den Schwanz bei der Logik. Und im Grunde entscheidet das Gericht in den meisten Fällen im Sinne des TH. War bei mir schon zwei oder drei Mal!!
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« Antworten #8 am: 20. Juli 2011, 12:00:56 »

danke schön für die antwort. ich hoffe das wir wenigstens einen teil bekommen.
Entscheidend sind immer die Gewohnheiten bzw. Ansichten des zuständigen Gerichts. Angestellte80 hat vielleicht ein unfreundliches Gericht erwischt. Üblicherweise werden 30 km als Entfernung als zumutbar angesshen, wie es ja auch schon erwähnt wurde.

FG Achdujeh
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« Antworten #9 am: 20. Juli 2011, 12:13:00 »

also bleibt ab jetzt nur abwarten und tee trinken. so schwer das auch fällt.

allerdings glaub ich kann jeder verstehen das es mir sauer aufstößt das das geld bei uns in der haushaltskasse das dann fehlt mit dem unterhalt und kindergeld meiner tochter aufgestockt wird. klar teilweise geht das jetzt auch in die Haushaltskasse aber dann wäre davon gar nicht mehr übrig und ich hätte gerne was an die seite gelegt um ihr zu helfen den führerschein zu bezahlen.

manchmal frag ich mich echt ob den gerichten überhaupt klar ist sich durchzuschlagen wenn man nicht jeden monat ein fettes beamtenhegalt aufs konto bekommt.. naja das ist glaub ich müßig darüber zu diskutieren..
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« Antworten #10 am: 20. Juli 2011, 13:30:31 »

manchmal frag ich mich echt ob den gerichten überhaupt klar ist sich durchzuschlagen wenn man nicht jeden monat ein fettes beamtenhegalt aufs konto bekommt.. naja das ist glaub ich müßig darüber zu diskutieren..

nicht jeder der bei Gericht arbeitet muss zwangsweise Beamter sein. Und wenn doch, ist ein Beamtengehalt nicht unbedingt höher als ein normales Angestellten Gehalt. Meine Kollegin ist Beamte und sie verdient im Vergleich zu mir nicht wesentlich mehr.  wink
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« Antworten #11 am: 20. Juli 2011, 22:19:23 »

hm...aber sowas wird doch von einem richter entschieden oder?  gruebel da arbeiten sicherlich viele die auch nicht mehr verdienen als wir alle. aber DIE entscheiden ja nicht? man kann vielleicht glück haben und an einen jungen richter geraten der sich gut dran erinnert wie schwer es war sich als student durchzuschlagen biggrin

naja ich denke es liegt einfach am charakter des richters, dem einen ist es entweder sch..egal wie man dann mit seinen paar kröten zurechtkommt und es gibt auch sicherlich welche die der meinung sind wer in so einer inso ist, ist eh selber schuld und ist dann bestrebt demjenigen steine in den weg zu legen (wobei ich nicht abstreiten will das die meisten die in inso sind wirklich selber schuld sind). aber ich finde jemand der versucht seine angelegenheiten in ordnung zu bringen, der zeigt ja das er´s besser machen will... naja das geht off topic jetzt nono
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« Antworten #12 am: 21. Juli 2011, 10:19:08 »

Die meisten Entscheidungen im Insolvenzverfahren trifft nicht der Richter, sondern der Rechtspfleger. Das sind Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst und die erhalten bei weiten nicht so ein hohes Gehalt wie der Richter.

Ich glaube auch nicht, dass der Richter bzw. der Rechtspfleger (die weibliche Form bitte ich hineinzudenken) die Frage bewegen, ob und wie man mit seinem Geld auskommt. Die haben im Regelfall so viele Verfahren am Hals, dass sie froh sind, die Insolvenzen so geräuschlos wie möglich abzuarbeiten. Anträge werden "jurisitsch korrekt" abgearbeitet; dabei kann manchmal für uns Insolaner der Eindruck entstehen, unser Schicksal spiele keine Rolle.
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Momo72
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« Antworten #13 am: 21. Juli 2011, 11:13:12 »

hm ok das wußte ich nicht.. ich dachte jeder antrag würd bei einem richter auf dem tisch liegen. andererseits wenn diese anträge "juristisch korrekt" abgearbeitet werden frage ich mich warum der antrag wegen den fahrkosten bei angestellte abgelehnt wurde  gruebel
so wie ich das sehe wäre es "korrekt" gewesen dem stattzugeben..naja das ist zumindest meine meinung
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tomwr
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« Antworten #14 am: 21. Juli 2011, 11:26:39 »

Entscheidungen nach §850f (Anhebung der Pfändungsgrenze) sind Ermessens- und Einzelfallentscheidungen, im Abs.1 heißt es "überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen.". Jetzt kommt es allein darauf wieviel jemand verdient und ob er nach Meinung des Rechtspflegers oder im Falle einer Beschwerde auch des Richters in seiner Existenz bedroht ist. Dabei sind z.B. auch Mietkosten zu berücksichtigen aber auch nur insoweit wie sie als angemessen angesehen werden. Nur weil jemand viel Miete zahlt heißt das nicht, dass das bei der Berechnung in voller Höhe berücksichtigt werden muss.

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