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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:29:26 *
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Autor Thema: müssen zinsen auch eingerechnet werden? bei Schuldenbereinigungsplan Einmalzahlu  (Gelesen 423 mal)
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frank 123
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« am: 16. Januar 2010, 10:46:15 »

hallo zusammen
da ich erfahren habe das mein vater einen gehirntumor undecided hat und seine lebenserwartung nicht mehr sehr hoch ist  heulen will ich versuchen ein aussergerichtliche einigung mit meinen schuldnern zu machen.(den wenn ich etwas erbe möchte ich meine mutter nicht enttäuschen wenn das alles für schulden weg ist) die ich schon seid vielen jahren nicht mehr bezahlen kann.  meine frage wenn ich einen Schuldenbereinigungsplan mit  Einmalzahlung
erstellen will, muss ich die angefallenen zinsen mit einrechnen oder nur den eigentlichen schuldbetrag netto so zu sagen.
vielen dank im voraus für ihre hilfe
mfg
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paps
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2010, 10:11:40 »

Ist das nicht egal, wenn Sie eine Teilzahlung auf die Gesamtforderung anbieten?

Prozentual geht es sowieso auf Forderung mit Zinsen und Gebühren, sofern diese berechtigt sind.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
frank 123
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2010, 22:35:02 »

ja das stimmt vielen dank für die anwort
mfg
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hinzihanni1
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2010, 11:08:27 »

Morgen,
also erstmal eine Liste erstellen und dann den aktuellen SChuldenbetrag daneben schreiben. Wollen Sie alles auf einmal begleichen? Haben Sie einen Betrag X zur Verfügung den sie anbieten möchten? Dann einen einfachen 3 Satz bilden und jedem den gleichen Prozentwert anbieten:

Beispiel:

10.000 Euro Schulden
3.000 euro zur Verfügung:

Dann 100*3000/10000 = 30 Prozent. Dann bieten Sie jedem Gläubiger in Ihrem Schreiben 30 % der Gesamtsumme an und warten ab was passiert.! Ich konnte damit den Schuldenberg meiner Schwiegermutter fast vollständig abbauen. Zinsen sind da völlig egal bei Einmalzahlungen.
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