Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:29:41 *
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Autor Thema: nach 4 Jahren noch keine RSB-Ankündigung  (Gelesen 377 mal)
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graue maus
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« am: 22. Juli 2011, 15:13:38 »

Hallo, vielen Dank erstmal an dieses Forum, hat mir schon viele Fragen beantwortet.
zum Sachverhalt: Eröffnung IV in 06/2007 (IK) steht auch so im Internet. RSB mit beantragt, Verfahrenskosten wurden gestundet.
Hier im Forum hab ich viel gelesen über Verfahrenseinstellung, RSB-Ankündigung und WVP. Hab ich aber in meinen Unterlagen nichts gefunden. War heut beim IV-Gericht und hab Akte eingesehen.
Ich zahle in einen Immobilienfonds ein. Vertrag ist nicht kündbar, Ende 2019. Hab ich im Vermögensverzeichnis nicht angegeben, weil ich ja an das Geld nicht rankomme. Habs im Nachhinein meinem IV gemedet, weil ich Angst um meine RSB hatte. Der hat die angeschrieben mit dem gleichen Ergebnis. Er hat mich vor die Wahl gestellt: 1. Vertrag weiterlaufen lassen, nach Ausschüttung des Vertrages an mich dann Teilausschüttung an ihn. 2. Ich zahle den Wert des Vertrages von ca. 2.000 € an ihn. Das Geld hab ich natürlich nicht, also 1. Meine Fragen:
1. Im Zwischenbericht 2008 von ihm stand sinngemäß: "IV kann voraussichtlich 2008 eingestellt werden". Im Zwischenbericht 2009 steht auf einmal, dass er warten will, was mit dem Vertrag wird, ob die vielleicht von sich aus kündigen, weil ich die Zahlungen eingestellt hab. Das stimmt aber gar nicht. Von Zahlungen einstellen war keine Rede. Wenn ich die Zahlungen eingestellt hätte, hätte ich doch wieder neue Schulden gemacht und das darf ich doch nicht. Für mich sieht das sehr nach Hin-Halte-Taktik aus. Der IV könnte doch die Einstellung und Nachtragsverteilung für den Vertrag beantragen oder?
2. Ich befinde mich ja demzufolge noch immer im Eröffnungs- und noch nicht im RSB-Verfahren, richtig?
3. Da komme ich demzufolge auch nicht in den Genuss der "Durchhalteprämie" im 5. und 6. Jahr oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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graue maus
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« Antworten #1 am: 24. Juli 2011, 10:40:15 »

ich finds schade. über 60 leute habens gelesen und keiner hat ne antwort für mich?
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Fallera
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« Antworten #2 am: 24. Juli 2011, 11:10:22 »

2. Wenn Sie noch keinen Aufhebungsbeschluss erhalten haben, befinden Sie sich noch im eröffneten Verfahren und nicht in der WVP.

3. Maßgebend ist hier das Datum der Aufhebung des Verfahrens! Von da an wird gerechnet. Und bei Ihnen endet ja schon die Abtretungserklärung 2013! Also faktisch nicht machbar bei Ihnen bezgl. der Durchhalteprämie.

zu 1. Warum dürfen Sie keine neuen Schulden machen?
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paps
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« Antworten #3 am: 25. Juli 2011, 21:19:46 »

Zum Vertrag:
So kann das nicht laufen.

Zunächst hätte der Wert des Fonds zum Zeitpunkt der Eröffnung festgestellt werden müssen.
Da der Vertrag nicht kündbar ist (m.E. gibt es da aber bereits andere Entscheidungen), wäre die restliche Anteilsforderung bis zum Anlauf, eine Forderung an den TH gewesen(Vermögensverwalter).
Wäre der Fond freigegeben worden, wäre das überschüssige Guthaben ab Eröffnung Ihnen.
Ohne Freigabe müßte m.E. der TH für die Anteile aufkommen.
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Paps
 
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