Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. März 2010, 22:46:22 *
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Autor Thema: nach insolvenz mietvertrag  (Gelesen 721 mal)
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klondike
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« am: 27. Juni 2009, 23:47:12 »

Ich habe eine sehr komische Frage an euch.Besteht die chance nach einer Insolvenz eine Andere Wohnung anzumieten,oder werde ich dann obdachlos.Ich muss vorausschicken das ich um MIete zahlen zu könneen,erst in die pi muss.vielen Dank fürs lesen.
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« Antworten #1 am: 28. Juni 2009, 07:55:07 »

Warum sollten Sie obdachlos werden??
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paps
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« Antworten #2 am: 28. Juni 2009, 22:25:25 »

Zwar wird es mit Insolvenz und Schufa schwieriger eine Wohnung zu feinden, aussichtslos ist es aber bei weitem nicht.

Wenn jetzt schon die Miete der Grund für die Inso ist, sollten Sie schnellstens etwas günstigeres suchen.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


Paps ist Initiator einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
klondike
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« Antworten #3 am: 30. Juni 2009, 21:00:39 »

Vielen Dank für eure Sachkundigen Antworten zu meinem Thema.Ich habe schon mit vielen Leute über dieses Thema gesprochen und alle haben gesagt,das es fast unmöglich ist,nach pi eine andere Wohnung zu bekommen.so wird meine Sorge mit jedem tag grösser.Wir wohnen nämlich im Haus unseres Sohnes und wenn er das irgendwann nicht bezahlen kann müssten wir in die pi um Miete zahlen zu können.eins noch mein Ehemann ist 80% schwerbehindert und kann nicht mehr arbeiten.unser Einkommen wäre dann nur die EU REnte in Hoehe von1193,17 euro.Ich bedanke mich im voraus fürs lesen.
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paps
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« Antworten #4 am: 30. Juni 2009, 23:09:20 »

Ich wiederhole mich gerne.
In Abhängigkeit ihrer Bedürfnisse und dem örtlichen Wohnungsmarkt ist es nicht unmöglich eine Wohnung / Haus zu finden.
Ich habe nach unserer ZV problemlos 2 Mietverträge für ein Reihenhaus auf dem Privatmarkt bekommen.
Natürlich habe ich bloß einen angenommen.

Nach / bei der Besichtigung haben wir aber gleich mit offenen Karten gespielt.
Für die meisten Vermieter ist es heute wichtiger zu wissen worauf Sie sich einlassen.
Ist die Miete trotz Inso gesichert, gibt es auf dem freien Markt immer eine Möglichkeit.

Zum anderen gibt es noch den gesetzlichen Rettungsanker, dass wegen Kündigung des alten Wohnraums keiner obdachlos werden soll.
Hier hilft das Sozialamt/ carritative Einrichtungen.
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Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


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« Antworten #4 am: 30. Juni 2009, 23:09:20 »

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« Antworten #5 am: 03. Juli 2009, 23:25:39 »

Vieleen DAnk für die Antworten auf meine FRage.Vielleicht seh ich das ein bisschen zu negativ aberin unserer Stadt ist das so das das sozialamt sich nicht gerade darum reisst wenn Leute kommen,die vom Wohnungslosigkeit bedroht sind.In unserem fall wuerden sie uns sicher vorhalten,das wir darauf gebaut haben ewig dortzu wohnen wo wir jetzt wohnen.und trotzdem Kredite bedienen.Das geht aber nur weil wir keine kosten am haus zu tragen haben.Wenn sie das als selbst verschuldet ansehen,tuen die gar nichts.Sie beharren danndarauf das sie zwar Wohnungalosigkeit verhindern muessen,das sie aber 1) dem wohnbauverein keinen Mieter empfrhlen koennen(Vertragefreiheit)und das es kein grundrecht auf Wohnengibt.ESHandelt sich bei uns übrigens um eine Wohnungsbau Ag .
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paps
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« Antworten #6 am: 04. Juli 2009, 12:54:13 »

Das Sozialamt leitet mit Berechtigungsschein an Träger von Sozialwohnungen weiter.
Da gibt es keine Vertragsfreiheit, da diese Wohnungen zweckgebunden erbaut oder erworben wurde.

Nach Ihrer Darstellung dürfte ja auch kein Mietschuldner, der wegen Zwangsräumung obdachlos wird, eine Wohnung bekommen.

§1+ 3 GG
« Letzte Änderung: 04. Juli 2009, 13:02:48 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem "Grünen Herzen" Deutschlands
Paps


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« Antworten #7 am: 08. Oktober 2009, 21:56:53 »

ist es nicht so das nach einer Zwangsraeumung  die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist obdachlos zu werden ,wenn man keinen kennt der einen kennt ,das heisst ohne beziehungen laeuft doch da nichts.Und ist es nicht Tatsache das das Land nrw die beitraege die den SOzialaemter fuer diese AUfgaben zu bekommen haben radikal gekuerzt werden.Ich bewundere also Ihren Optimismus in diesen Fragen.
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« Antworten #8 am: 09. Oktober 2009, 00:06:19 »

Hallo,

ich bewundere eher Ihren Pessimismus, wenn Sie so daran gehen werden Sie sicherlich keine Wohnung finden.

Und mal kurz durch gerechnet:

Seit 2001 gab´s grob geschätzt rund 700.000 Insolvenzfälle.

Die Umzugsquote in Deutschland liegt bei ca. 10 %, selbst wenn man davon ausgeht, dass Insolvente weniger umziehen, wird diese Quote wohl trotzdem von denen
gestützt, die aus ihren Häusern raus müssen, da deren Quote höher sein wird, als diejenigen die ein Haus besitzen und nicht insolvent sind. Kann mir noch jemand folgen?

Insofern müssten wir aufgrund Insolvenz 70.000 Obdachlose mehr haben als in 2001. Eine nicht ganz unerhebliche Anzahl, die auffallen würde. Offenbar geht aber die Zahl der Obdachlosen zurück, da kann ich aber nicht mit einer Statistik dienen, da es dafür tatsächlich keine bundesweite für gibt.  shocked

Richtig ist, dass die Obdachlosigkeit durch Zwangsräumung infolge von Mietschulden zugenommen hat. Falsch ist, dass es keinen Anspruch auf Unterbringung gibt. Aus meiner Sicht werden die obdachlos, die dies Angelegenheit pessimistisch und vor allem viel zu spät angehen. Eine Räumungsklage kommt nicht von heute auf morgen, gehen Sie das Problem frühzeitig an und resignieren nicht nach den ersten Absagen, dann wird es sich auch lösen lassen.

MfG

ThoFa

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« Antworten #9 am: 09. Oktober 2009, 21:26:51 »

ich bedamke mich herzlich fuer ihren beitrag ,der bewirkt hat das ich mich besser fuehle.Ich habe in fruehester KIndheit mit erleben muessen ,wie leute ueber Nacht auf der Strasse standen ,das hat mich gepraegt sowie schlechte Erfahrungen im Verwandten und Freundes kreis.Das laesst sich dann schlecht abschuetteln.
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