Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 11:29
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 11:29:57 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: nachlassinsolvenz  (Gelesen 1218 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Gast
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 355

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 13. April 2006, 01:42:00 »

HILFE,

weiss jemand wie werden die NAchlassinsolvenzkosten berechnet ???
Zählt zu der Erbmasse absolut alles ? - und was kann ich als Erbe behalten ?
Mein Ziel ist es - dass  das Insolvenzverfahren gar nicht eröffnet wird bzw mangels MAsse abgelehnt wird ?

Danke für Eure Hilfe
Joy
Gespeichert
Sanierer
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 114

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #1 am: 13. April 2006, 09:41:00 »

Hallo Joy

gib doch einfach mal \"Kosten der Nachlassinsolvenz\" oder Nachlassinsolvenz bei google ein.

Hast Du geerbt, dann kannst Du das Erbe ausschlagen. Hast Du das Erbe nicht ausgeschlagen, stellst jedoch eine Überschuldung des Erblassers fest, dann kannst Du die Haftung beschränken.

Das sind nur einige Stichworte.


Gruss Sanierer

P.S. mehr Informationen gibt es bei:

www.123recht.net/article.asp?a=8603& f=ratgeber_erbrecht_erbewattnumcneubert&p=6

[ Diese Nachricht wurde editiert von : Sanierer on 13-04-2006 09:48 ]
Gespeichert

wer handelt wird nicht behandelt
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.209 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz