Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 09:27
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:27:58 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: neue Selbständigkeit anzeigen?  (Gelesen 1134 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Dieter-neue-sb
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 12. Dezember 2006, 14:56:43 »

Ein Hallo an Euch, am 27.11.06 war mein Schlussverteilungstermin. Danach bekam ich jetzt den Beschluss zugestellt und den Hinweisen zur Wohlverhaltensperiode. In dem Merkblatt zur WP steht, dass der Schuldner, wenn er eine selbständige Tätigkeit ausübt, Zahlungen an den Treuhänder vorzunehemen hat, als wenn er in einem Diestverhältnis stünde. Meine Frage:
Nun sind der zu erwartende Gewinn aus der geplanten neuen Selbständigkeit wohl nicht so hoch, als dass dieser die Pfändungsgrenze überschreiten wird. Wie verhalte ich mich richtig? Muss ich dem Treuhänder anzeigen, dass ich mich selbständig machen werde oder benötige ich eine Genehmigung? Ich bin 51 und habe am Markt als Angestellter Null Chance. Durch Krankheit kann ich auch nicht jeden Job annehmen.
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #1 am: 12. Dezember 2006, 15:03:34 »

Hallo,

in der WVP müssen Sie dem Treuhänder und dem gericht anzeogen, dass Sie sich selbständig gemacht haben.

Sie müssen soviel zahlen als seien Sie angestellt tätig, es spielt dabei keine Rolle, wieviel Sie tatsächlich erwirtschaften. Wenn Sie also als Angestelller mehr verdienen würden, müssten Sie eigentlich auch davon den pfändungsfreien Betrag berechnen.

Ggf. sollten Sie neben Ihrer Selbständigkeit zumindest Bewerbungen schrieben und diese Absagen aufheben. Dies dient zur Sicherheit, falls ein Gläubiger doch noch einen Versagungsantrag stellen möchte.

Von Ihrem Treuhänder brauchen Sie keine Genehmigung.

MfG

ThoFa
Gespeichert

Dieter-neue-sb
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 18

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 12. Dezember 2006, 17:54:52 »

ok, ThoFa, vielen Dank für Ihre Auskunft! Erfolgreiche, besinnliche  Festtage - herzliche grüße -
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.267 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz