Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:28:15 *
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Autor Thema: neue Wohnung - Mieterselbstauskunft  (Gelesen 1501 mal)
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Mesha
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« am: 10. März 2007, 13:20:01 »

hallo zusammen,
ich hab jetzt mal das forum durchstöbert und hier und dort gelesen, dass es mit der mieterselbstauskunft bei der wohnungssuche endet und die vermieter wegen der insolvenz einen rückzieher machen.
ich bin in der insolvenz, weil ich so dumm war und meinem bruder meinen namen für eine firma gegeben habe, die er dann mit einer menge schulden in den sand gesetzt hat. ich war naiv und hatte keine andere wahl als in die insolvenz zu gehen.
ich möchte nun mit meinem partner zusammen ziehen und habe mir überlegt, dass ich bei der mieterselbstauskunft eine art \"anlage\" dazuschreibe und dort evtl. meine geschichte darlege. ist das eher eine gute überlegung oder sollte ich sowas eher lassen. den mietvertrag werden wir beide unterzeichnen und wir haben (trotz meiner insolvenz) ein ganz ordentliches nettoeinkommen.
hat jemand auf dem gebiet schon erfahrung gemacht?[addsig]
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paps
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« Antworten #1 am: 12. März 2007, 10:15:06 »

erst mal willkommen.

Prinzipiell wird in einem Insolvenzverfahren jede Person für sich betrachtet.

Grundsätzlich gilt:
Hat ihre Schwester nichts mit den Schulden/Verträgen ihres Schwagers zu tun, dann wird sie von der Insolvenz nicht berührt.(Mal abgesehen von den familiären Problemen).

Wer ist Eigentümer des Hauses?
Sind die Eheleute gemeinsame Eigentümer, könnte es zu einer Teilverwertung kommen.
Genaueres aber erst, wenn mehr fakten da sind.

Unterhalt ist auch weiterhin zu zahlen, jedoch gehen die Unterhaltsrückstände mit in die Insolvenz.

Aus meiner Sicht ergeben sich 2 prinzipielle Fragen:

Wieso erfährt ihre Schwester erst jetzt von der Insolvenz?
Wieso muß noch Unterhalt für die erste Ehefrau gezahlt werden? Wurde hier schon mal versucht, eine neue Entscheidung herbeizurufen?[addsig]
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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« Antworten #2 am: 12. März 2007, 12:21:10 »

Danke schon einmal für die ersten Antworten!!
Meine Schwester wußte es von Anfang an, hat sich nur nicht getraut es uns zu sagen. Es war schon immer klar das die finanziellen Verhältnisse nicht so gut sind. Das Haus gehört ihrem Mann alleine. Weiß aber leider nicht ob es noch belastet ist.
Soviel ich weiß, wurde noch nicht versucht für die erste Frau eine andere Lösung zu finden. Ich weiß das er nicht immer den Unterhalt zahlen konnte.
Wenn ich Ihre Andeutungen richtig verstehe, wird das Haus wohl mit in die Insolvenzmasse einfließen und somit verkauft werden??
Danke für Ihre Antwort schon einmal!

Mfg  NF
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paps
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« Antworten #3 am: 12. März 2007, 12:45:02 »

wenn das Haus, besser das Grundstück Lasten frei ist, wird sich der Insolvenzverwalter freuen.
Ist natürlich blöde Situation.
Es hätte gerade wegen der selbständigen Tätigkeit eine Schutzlösung für das Wohneigentum getroffen werden müssen.

Ansonsten käme es auf die  Eintragungen im Grundbuch und den tatsächlichen Verkehrswert an.

mal ne Frage nachgeschoben; hat Ihr Schwager als Privatperson oder nur für die Firma Insolvenz angemeldet?

Zur Exfrau.
Sicherlich resultiert der Unterhalt daher, dass er das haus noch besitzt, und somit einen Ausgleich zahlen muß.
Aber auch hier sollte ein Fachanwalt nochmal die Urteile unter die Lupe nehmen um ggf. den Unterhalt zu verringern oder die Unterhaltspflicht zu beenden[addsig]
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« Antworten #4 am: 12. März 2007, 12:58:20 »

Hallo Paps,

Eintargung im Grundbuch??? Wer dort als Eigentümer eingetragen ist? Mein Schwager alleine. Das Haus hat einen ungefähren Verkehrswert von 400 TEUR.
Er hat als Privatperson Insolvenz angemeldet, soviel weiß ich. Ob aber letzendlich auch die Fa. betroffen ist????
Also ist es wohl so, das meine Schwester sich schon mal darauf einstellt, eine andere Wohnung zu suchen?
Das Glück ist ja noch, das sie selber verdient und nichts mit den Schulden Ihres Mannes zu tun hat. So ist doch wenigstens ihr Einkommen gesichert, oder??

Grüße[addsig]
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« Antworten #4 am: 12. März 2007, 12:58:20 »



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