Spesen sind Aufwandsentschädigungen und diese sind unpfändbar; sofern Ihr Freund entsprechende Ausgaben auch wirklich hat.
Wenn in einem Monat 2 Löhne zusammenfallen, müßte man erts mal klären, warum das so ist.
Nachzahlung?
Generell müßte der neue Arbeitgeber den pfändbaren betrag unter Berücksichtigung der zweiten Zahlung berechnen.
Ich gehe davon aus, dass die Zahlung des alten Arbeitgebers bereits dem pfändungsfreien Anteil entspricht.
Ich entnehme aus ihren Zeilen, dass der neue Arbeitgeber noch nicht vom TH informiert wurde.
Sie können beide Nettolöhne zusammenrechnen und ermittel so den pfändbaren Betrag laut
Tabelle. Diesen legen Sie bis zur Entscheidung durch den Th zur Seite.