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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:31:49 *
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makro
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« am: 18. Dezember 2009, 13:14:16 »

Nachfolgendes ist seit einem Jahr mal wieder ein Lebenszeichen von meiner Insolvenz. Wie gehts nun weiter? Was bedeutet das?

Zitat
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen


des xxxxxx, ehemals handelnd unter xxxxx

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.01.2010. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. 

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts xxxx, Zimmer Nr. xxx niedergelegt.
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paps
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« Antworten #1 am: 18. Dezember 2009, 19:33:43 »

Sie sollten Einsicht in die Tabelle nehmen, um eventuelle Unregelmäßigkeiten zu bestreiten und mit dem IV abzuklären.
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makro
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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2009, 23:34:07 »

danke paps, dann werde ich mal wieder zum AG fahren. Schon beim ersten mal war eine Forderung drauf die schon längst beglichen war. Heisst das es geht evtl. langsam dem Ende zu, es gab ja schon im Feb. 09 einen Prüfungstermin.
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makro
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« Antworten #3 am: 22. Dezember 2009, 14:00:14 »

noch ne Frage dazu. Wenn  eine Forderung meiner Meinung nach unberechtigt ist, muss ich das dem IV oder dem Gericht mitteilen?
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paps
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« Antworten #4 am: 22. Dezember 2009, 17:28:11 »

Grundsätzlich müßten Sie es als erstes dem IV mitteilen und belegen können, dass die Forderung nicht mehr besteht.
Dies erfolgt im Prüftermin. Sie sollten also anwesend sein.
Im schriftlichen Verfahren müssen Sie den Widerspruch aber auch an das Gericht bis zur genannten Frist senden.
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« Antworten #4 am: 22. Dezember 2009, 17:28:11 »



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