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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:32:21 *
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Autor Thema: noch anerkannte Unterhaltspflicht ...  (Gelesen 421 mal)
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MissTraut
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« am: 02. September 2009, 20:15:20 »

Hallo,

ich habe einen 23jährigen Sohn, der lt. IV als unterhaltspflichtige Person anerkannt wurde. So steht es geschrieben. "Damals" galt er noch als ausbildungsplatzsuchend; er wohnt noch bzw. wieder bei mir im Haushalt, d.h. er ist bei mir gemeldet, ist jedoch nur am Wochenende zu Hause. Die restliche Zeit verbringt er in der Klinik.

Nun ist es so, dass zwischenzeitlich feststeht, dass mein Sohn schwer psychisch erkrankt ist. Er ist absolut arbeitsunfähig, nein derzeit bescheinigt man ihm eine max. Arbeitsfähigkeit von 1 1/2 Std. am Tag.

Es ist eine langfristige Maßnahme geplant, wobei er sich dagegen sträubt, dies aber seine einzige Chance ist, jemals wieder ein halbwegs eigenständiges Leben führen zu können. Eine Betreuung für meinen Sohn soll angeordnet werden, wobei ich nicht diese Rolle übernehmen will und werde.

Da mein Sohn Halbwaise ist, habe ich einen Rentenantrag gestellt, Anspruch hat er wenn seine Erkrankung eine Behinderung darstellt. Dies ist nach Aussage der Ärzte absolut der Fall. Eine Entscheidung steht noch aus. Mein Sohn ist im übrigen freiwillig krankenversichert, die Kosten habe ich natürlich übernommen, da er über keinerlei Einnahmen verfügt.

Weiterhin wird noch ein Antrag beim Versorgungsamt gestellt werden müssen, damit quasi seine Behinderung amtlich abgesegnet wird und somit auch die Kindergeldkasse wiederum die Zahlungen aufnehmen würde.

Ich habe meinem IV vor ein paar Wochen einen aktuellen Gehaltsnachweis (verstehe einer dies, zumal mein Arbeitgeber jeden Monat punktlich den pfändbaren Betrag abführt) sowie Belege wegen der Unterhaltspflicht vorlegen müssen. Da ich bis auf die Aufnahme in der Klinik und einige Arztberichte noch keine Unterlagen habe, konnte ich naturgemäß nicht wirklich viele Unterlagen einreichen. Arztberichte will ich dem IV eh nicht vorlegen.

Was genau muss ich beachten ? Was passiert, wenn die Rentenkasse z.B. den Antrag auf Rentenzahlung ablehnen würde ? Sollte mein Sohn aus der Unterhaltspflicht dann rausfallen dann hätte ich wahrlich ein richtiges Problem. Die Kosten der Krankenversicherung und ja auch Taschengeld (wird kontrolliert über die Klinik ausgezahlt) und viele andere kleinen alltäglichen Dinge des Lebens bestreite ich nun mal. Da kommt schon ne ziemlich nette Summe monatlich zusammen.

Für den Fall, dass es zu dieser langfristigen Maßnahme kommen wird, würde der Landschaftsverband die Kosten übernehmen. Wird er diese dann zwangsläufig bei mir zurückfordern ?

Fragen über Fragen. Ich hoffe doch sehr, dass sich das eine oder andere Fragezeichen in meinem Kopf auflöst.

Liebe Grüße
MissTraut
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Madi
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« Antworten #1 am: 03. September 2009, 17:34:52 »

Hallo MissTraut,

ab dem 25. bzw. dem 27. Lebensjahr würde meines Wissens nach das Grundsicherungsamt aufkommen müssen. Solange dauert auch die Unterhaltspflicht an. Einfach mal zur ARGE gehen und sich beraten lassen. Vielleicht ist ja schon eher was drin...

Liebe Grüsse

Madi
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paps
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« Antworten #2 am: 03. September 2009, 20:52:34 »

Hallo, schön dass du wieder da bist.
Leider sind die Nachrichten nicht so gut, die du hier verbreitetst.  heulen

Die Unterhaltspflicht ist gegeben.
Du solltest alles zusammentragen und beim Gericht (nicht beim TH) eine Heraufsetzung des pfändbaren Betrages oder eine völlige Pfändungsfreiheit beantragen.
Wichtig ist, dass du alle Ausgaben belegen kannst.

Da das Geld deinem Sohn zugute kommt, gehe ich nicht von einer Rückforderung an dich aus.

Gibt es ev. die Möglichkeit Pflegestufe 1 zu erreichen?
« Letzte Änderung: 03. September 2009, 20:55:38 von paps » Gespeichert

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MissTraut
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« Antworten #3 am: 03. September 2009, 21:44:31 »

Hallo madi und ein ganz herzliches Hallo @paps,

danke für die Antworten.

@paps: Es geht mir eigentlich nicht so sehr um die Herabsetzung des pfändungsfreien Betrages. Solange er anerkannt wird, die Rentenkasse sich endlich mal entschieden hat, ggfs. die Kindergeldkasse ebenfalls (hängt allerdings eben von dem noch zu stellenden Antrag beim Versorgungsamt ab und dem anschließenden Bescheid), komme ich schon klar. Die Krankenkassenbeiträge entfallen in dem Moment, wo sich die Rentenkasse eintreten wird. Dann wird es schon leichter.

Morgen ist die gerichtliche Anhörung wegen des Einsatzes eines Betreuers. Die Ärzte in der Klinik und ja auch ich halten den Einsatz für zwingend notwendig, mein Sohn natürlich nicht.

Ich habe hier nachgefragt, da ich mittlerweile so dermaßen kopfmässig dicht bin und nicht sicher sein kann, irgendwie etwas wichtiges vergessen zu haben, gerade eben auch in bezug auf meine Insolvenz.

Ich komme ja grundsätzlich mit meiner Insolvenzverwaltung sehr gut klar und ich denke, sobald mir endlich mal die Bescheide ins Haus flattern, werde ich diese in Kopie dem IV als auch direkt dem Gericht zukommen lassen.

Die Aufwendungen für die Krankenkasse entfallen ja, sobald der Rentenbescheid befürwortet wird. Ich würde dann sogar die ab Mai gezahlten Beiträge zurückerstattet bekommen. Die weiteren Aufwendungen sind eben Taschengeld auf das Patientengeldkonto in der Klinik, jede Menge neue Kleidung (die Medikamente könnte man auch sehr gut als "Hüftgold" bezeichnen) und tja, und unsere Unternehmungen am Wochenende bzw. in der Woche. Nach Aussage der Ärzte hat er keine allzu hohe Lebenserwartung und so möchte ich ihm schon das eine oder andere noch mitgeben. 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass für ihn die Pflegestufe 1 greifen würde. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht, werde mir dazu aber auch noch Informationen einholen.

Es wird noch ein bißchen dauern, bis ich dies alles geregelt habe und auch ich wieder zu einem meinem normalen Leben zurückfinden kann. Aber ich komme ganz sicher wieder zurück  wink

Liebe Grüße
MissTraut

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paps
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« Antworten #4 am: 03. September 2009, 22:00:31 »

Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass alles zu Eurer Zufriedenheit geregelt wird.

Wenn du willst, kanst du mailen, weist ja wie das geht !?
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« Antworten #4 am: 03. September 2009, 22:00:31 »



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