Also ich noch einmal.

Sorry, habe die verschiedenen Anfragen und Antworten zum Thema Finanzamt durchgelesen, finde mich aber nicht zurecht.
Zu meinem Sachverhalt noch mal:
Mit Beschluss AG vom 29.11.06 befinde mich in der WVP.
Mit Beschluss AG vom 29.11.06 wurde mitgeteilt, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird, wenn ich nicht gegen die obliegenden Verpflichtungen aus §297 InsO oder § 298 InsO verstoße.
Nun kam Heute vom Finanzamt der Bescheid, dass aus meinem Guthaben (Steuerzahtung 2006 durch Arbeitgeber) mit alten Verbindlichkeiten aufgerechnet wird. Obwohl das Finanzamt auf Rang 16 mit den Verbindlichkeiten aufgeführt ist und damit doch auch in den Bereich meiner Restschuldbefreiung fällt!?
Nun, ist die Sachlage richtig? Darf das Finanzamt den Betrag einbehalten?
oder kann ich auf Auszahlung des Betrages bestehen? (147 Euro)
Vielen Dank Euch allen. Ihr habt mir in der Vergangenheit schon sehr geholfen!!!
Noch kein Danke für diesen Beitrag erhalten.