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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:32:42 *
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Autor Thema: notarielles schuldanerkenntnis oder Insolvenz  (Gelesen 819 mal)
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aurora1234
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« am: 09. Februar 2012, 12:04:48 »

Guten Tag,

ich bin neu hier, und falle auch gleich mit der Tür ins Haus.

Mein Vater hat durch Bürgschaften über 1. Mio. Schulden. Die Bank verlangt nun nach einem notariellen Schuldanerkenntnis bis 15.02.2012. Sollte man dies unterschreiben und was ist dabei zu beachten? Ist es vielleicht besser gleich private Insolvenz anzumelden oder sollte man beides machen und wenn ja in welcher Reihenflolge? Kann in beiden Fällen der Gerichtsvollzieher kommen?

Meine Eltern vereinbarten Gütertrennung vor ca. 3 3/4 Jahren, kurz darauf wurde auch eine Eigentumswohnung auf meine Mutter überschrieben, dies soll auch ungültig sein und die Bank erhebt darauf auch Anspruch. Dürfen die das?

Sämtliches noch vorhandenes Vermögen wurde schon eingezogen, selbst Rentenversicherung etc.. Sein derzeitiges Einkommen liegt unter der Pfändungsgrenze.

Sein Anwalt schreibt nur eine Rechnung nach der anderen und er weis gar nicht mehr von was er Ihn bezahlen soll.

Wie kann es für Ihn weiter gehen?

Danke im Vorraus!
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Der_Alte
weiß was
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2012, 19:01:23 »

Wofür soll Ihr Vater das Anerkenntnis unterschreiben enn schon alles gepfändet wurde ?
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Es grüßt der Alte
Feuerwald
Moderator
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WWW
« Antworten #2 am: 09. Februar 2012, 20:18:56 »

Ein notarielles Schuldanerkenntnis dient allgemein dazu, die sonst vom Gläubiger erfolgende Titulierung (Klage / Mahnverfahren) zwecks Schadensminderung (Kostenersparnis) abzuwenden und wird i.d.R. mit einem Regulierungsplan(Ratenzahlung / Vergleich / Stundung etc.) verbunden.

Ob das hier Sinnmacht ist fraglich. Die Forderungshöhe ist angesichts des bereits gepfändeten Einkommens wohl kaum jemals abtragbar.

Es sollte ggf. die Einleitung eines Insolvenzverfahrens geprüft werden. Dabei ist sicherlich auch die Übertragung der Wohnung auf den früheren Ehepartner zu bedenken (Vermögensverschiebung / Anfechtbarkeit etc. pp).

Die Bank kann auch eine Anfechtungsklage versuchen, was jedoch Kosten auslöst.


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