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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:32:47 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: notwendige Anschaffungen während des Privatinsolvenzverfahrens  (Gelesen 368 mal)
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buju
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« am: 14. Dezember 2010, 19:13:41 »

Guten Abend,
das Amtsgericht hat Ende November 2010 mein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Anfang Dezember 2010 musste ich Hardware & Vebrauchsmaterial (RAM, Monitor, Tinte, Reinigungsmittel sowie ein Telefon) für meinen PC/Desktop-Arbeitsplatz kaufen. Der alte Monitor war defekt und mein altes Telefon funktioniert seid längerem auch nicht mehr richtig. Insgesamt habe ich dafür über € 370,00 ausgegeben.
Jetzt steht ein erster Termin mit meiner Insolvenzverwalterin an bei dem ich u.a. auch meine Kontoauszüge vorlegen muss. Hieraus ist für den Monat Dezember klar zu sehen, dass ich eben genannte € 370,00 sowie Miete, Strom und Internet-/Telefonkosten gezahlt habe (Restguthaben € 60,00).
Da meine o.g. Anschaffungen sein mussten, musste ich jetzt im Monat 12/2010 sehr, sehr knappsen. Habe von Vorräten, ca. € 60,00 Bargeld und ausnahmsweise als auch notgedrungen von der Tafel gelebt.
Ich bin dauerhaft erwerbsunfähig und erhalte von der Stadt Sozialhilfe & Miete sowie zusätzlich ca. € 60,00, weil ich schwer behindert bin (70%, G [steht für gehbehindert]).
Jetzt zum Kern meines Problems: Da ich ja der Insolvenzverwalterin meine Kontoauszüge vorlegen muss, habe ich die Befürchtung dass besagte € 370,00 zu Problemen führen könnten. Nach dem Motto: das Geld würde meinem Gläubiger zustehen und ich hätte es nicht ausgeben dürfen (obwohl es absolut nötig war) und ich soll gefälligst immer zur Tafel gehen und dauerhaft rumknappsen um meine Schulden bezahlen.
Anmerken möchte ich noch, dass besagtes Geld aus meinem laufenden Sozialgeld ausgegeben wurde. Es war noch ein Rest, vom Vormonat, von ca. € 80,00 auf meinem Konto. Die hatte ich bewusst drauf gelassen, weil ich ja wusste, dass da eine größere Ausgabe auf mich zukommt.
Meine Frage an Euch (Sie) ist nun, ob sich bei meinem beschriebenen Fall jemand auskennt und mir die Angst vor dem Termin mit der Insolvenzverwalterin nehmen kann. Meine Logik sagt mir eigentlich, dass ich mit meinem Sozialgeld (unterhalb der Pfändungsgrenze) mache kann was ich will. Oder sehe ich das falsch? Freue mich auf Eure Antwort(en) und bin gespannt.
Gruß
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paps
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« Antworten #1 am: 14. Dezember 2010, 23:10:40 »

Zu 99% wird es keine Probleme geben.
Da aus den unpfändbaren Beträgen Leistungen gezahlt wurden.

Guthaben zur Eröffnung scheint ja nicht dagewesen zu sein.

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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Fallera
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Danke
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« Antworten #2 am: 15. Dezember 2010, 07:20:41 »

Den Beitrag haben Sie doch hier schon gepostet!

Deshalb hier close!
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Kurt Cobain
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