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Autor Thema: paar fragen zur inso,kinder,unterhalt,usw  (Gelesen 589 mal)
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9966braun
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« am: 06. Juli 2007, 13:47:09 »

Hallo Ihr lieben,

heute bin ich auch mal wieder da, ist ja schließlich schon seeeeehr lange her heulen

Also wie ich euch ja Anfang letzes Jahr schon mitgeteilt hatte, befindet sich mein Mann seit 11/04 im Insolvenzverfahren (ja wir sind immer noch nicht in der WVP)
Nun endlich seit Anfang des Jahres haben wir die hoffnung, dass das Verfahren nun endlich beendet wird und wir sodann in die WVP gelangen (bei uns lag es wohl daran, dass ein Gläubiger einer Immobilie in Chemnitz seine Forderungen nie bekannt gab und dies anscheinend nun nach Freigabe aus der Masse endlich getan hat. Laut TH ändert das aber nichts daran, dass die Forderungen dem Verfahren trotz freigabe aus der Masse unterliegen?!?!)

Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Mein Mann hat aus vorheriger Beziehung einen unehelichen Sohn für den er natürlich auch Unterhalt bezahlt. Es gibt hierfür auch einen Titel (135% des Regelsatzes)
Da ich selbst aus erster Ehe einen Sohn mitgebracht habe weiß ich ein wenig bescheid, allerdings frage ich mich ob wir oder besser mein Mann einen Anwalt bezahlt bekommen kann, wenn er den Unterhaltstitel "anfechten" möchte, was heißen soll, wir möchten ihn gerne neu Titulieren lassen, da wir nun ja selbst zusätzlich noch 2 weitere gemeinsamme Kinder haben.
Das Jugendamt teilte mir mit, dass dies kostenlos über das Jugendamt ginge, sofern eine Beistandschaft für das Kind bestünde (tut es aber leider nicht und es ist auch absolut unmöglich die Mutter des Sohnes davon zu überzeugen eine zu machen leider)

Nun also frag ich mich ob wir in der Insolvenz einen Anwalt "bezahlt" bekommen würden wenn es um die neu festsetzung des Unterhalts geht?
Das Jugendamt sagte nämlich, dass es durch die 2 weiteren Kinder und der Insolvenz evtl zu einer Mangelfallberechnung kommen könnte sodas der Unterhalt dann auf 100% des Regelsatzes reduziert werden könnte.

Kennt sich damit jemand aus oder hat ähnliches schon hinter sich gebracht?

Bekommt man eigentlich Unterhaltsvorschuss wenn der Ehemann Insolvenz hat?
(der Erzeuger meines Sohnes bezahlt nämlich seit Januar nicht und es heißt immer nur lapidar mein Mann muss das auffangen wir seien ja schließlich verheiratet)

Nach wie vor weiß ich auch immer noch nicht, was nach abschluss der Insolvenz in der Schufa z.b. steht?!

Auf eure Antworten wartend

N.Braun
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paps
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« Antworten #1 am: 06. Juli 2007, 20:04:41 »

Unterhaltsrechtlich habe ich nicht viel Ahnung.
Es sollte aber möglich sein, auf Beratungsschein einen Anwalt zu bekommen, der mit der Abänderung des Titels beauftragt wird.

Vielleicht weiss ja einer der Leser was zum Thema
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
kleines_Teufelchen72


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« Antworten #2 am: 09. Juli 2007, 10:36:54 »

Hi,

vieleicht kann ich ja bissi helfen whistle

Also  1. Beim  gericht gibt es die Möglichkeit bei Unterhaltspflicht seine Pfändungsfreie grenze hochsetzen zulassen. Dafür muss mann nur seine Ausgaben und Einnahmen offenlegen. Euch muss ja auf jeden Fall das Existensminimum bleiben. Wenn einer von Euch (oder beide) zum arbeiten geht muss euch sogar mehr bleiben. Die Rechtsberater bei gericht beraten Euch kostenlos. Wenn die nicht weiter wissen dann gleich bei Ihm einen beratungsschein holen. Damit braucht ihr dann bloß zum anwalt gehen, der regelt dann alles. Normal muss man einmalig 10€ bei dem Anwalt zahlen. Ist aber von anwalt zu anwalt verschieden. Meiner hat noch nie was verlangt.

2. Der Unterhaltsvorschuß hat rein garnichts damit zu tun ob der Ehemann insolvenz bekommt.Es steht einem Kind ab der geburt bis zum 12 Lebensjahr für insgesammt 6 jahre zu.  Da mein Sohn es von geburt an bekommen hat war nach 6 jahren mit der UVG schluss. Am besten solltest du für deinen eignen Sohn den Beistand machen . Dann ist das Jugendamt verpflichtet sich darum zu kümmern das der Unterhalt vom Vater des Kindes eintrudelt, tut er es nicht dann einfach den Antrag auf UVG ausfüllen. Mehr als "Nein" können sie nicht sagen.

Ich hoffe ich konnte dir bisschen weiterhelfen wink


lg kleines_Teufelchen72
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9966braun
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« Antworten #3 am: 09. Juli 2007, 11:35:48 »

Erst mal lieben Dank für die Antworten.

Das mit dem Gericht hilft mir doch schon mal sehr viel weiter.

Leider mit dem Jugendamt nicht. Da bekomme ich auch immer zu hören, dass mein jetziger Mann aufkommen muss (eine Beistandschaft habe ich ja für meinen Sohn dort) da interessiert keinen was für einkünfte er hat oder nicht hat.
Der Unterhaltsvorschuss sei lediglich für Väter/Mütter die alleinerziehend sind und sonst bekommt das anscheinend leider keiner.

Mein Problem ist ja, dass ich nun schon seit Januar auf meinen pfändbaren Titel warten muss weil das Jugendamt nicht aus dem Arsch kam endlich den Antrag bei Gericht zu stellen fuchsteufelswild Der UV wäre eben für die Monate toll gewesen bis dieser Titel endlich da ist damit ich nicht alles Geld auffangen hätte müssen. Bei 300€ fällt das in mittlerweile 7 Monaten nämlich extrem ins Gewicht wenn man das einfach mal so spontan aufzufangen hat.

Naja aber man kanns ja auch nicht jedem recht machen. Nun muss ich da eben wohl durch und weiter warten.
Aber trotzdem Danke für deine Antwort.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 09. Juli 2007, 11:35:48 »


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