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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:33:33 *
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Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
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Autor Thema: pauschale für soziale Absicherung des Gründungszuschusses pfändbar?  (Gelesen 289 mal)
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bandit75
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« am: 08. Februar 2012, 20:40:07 »

Riesenproblem.. ein Freund bekommt von der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss, welcher 300 Euro für die soziale Absicherung erhält, hiervon soll er unter anderem die Krankenversicherung zahlen.. , die nun auch schon auf ihr Geld pocht..

allerdings ist nun eine Pfändung eingetroffen..und wenn diese Pauschale als Einkommen gewertet wird.. (was es ja nicht ist, vergleichbar mit dem Netto eines Angestellten, denn der hat seine Sozialabgaben ja bereits bezahlt), dann wird er wohl keine Krankenversicherung, geschweige denn Rentenversicherung zahlen können.. und die Krankenversicherung ist ja nun schon eine Pflichtversicherung um die man ohnehin nicht herumkommt.

wie und wo finde ich die entsprechenden Regelungen dafür bzw. was kann man tun um darzustellen, das diese 300 Euro für diese Sozialabsicherung sind und daher nicht als Einkommen was gepfändet werden darf zählen kann?

Bin für jeden Tip dankbar...
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wiwo
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« Antworten #1 am: 09. Februar 2012, 08:06:12 »

Hallo bandit75,

Habe dies hier zum Thema gefunden:

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendung_und_schulden/antwort.php?frage=10015&archiv=235&rubrik=14
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendung_und_schulden/antwort.php?frage=9505&rubrik=14&archiv=235


Und hier noch eine Diskussion aus dem Froum:

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-7459-start-15.html

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Gruß
wiwo
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2012, 10:03:22 »

Der Selbständige kann, in der Regel, seine Zuwendungen für Sozialabgaben als besondere Befürfnisse nach § 850 f (1)(b) ZPO vor der Pfändung schützen lassen.
In einem solchen Fall hat das Gericht auf Antrag des Schuldners zu entscheiden, welche Beträge in welcher Höhe unantastbar sind.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
bandit75
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« Antworten #3 am: 09. Februar 2012, 11:35:07 »

heißt das etwas in diesem Fall, das Gericht entscheidet darüber mehr oder weniger willkürlich? Gibt es nicht Regelungen, wieviel man in die Rente einzahlen können muss? (Schließlich muss sonst später der Staat für einen aufkommen, wenn man nicht vorsorgen kann.. )und die Krankenversicherung muss man doch zahlen, ob man will oder nicht und wer könnte sich das aus dem Nettolohn praktisch noch mal leisten?

Gibt es hier keine Beträge.. ich habe das Inernet durchforstet.. kann aber gerade nichts finden.. vor längerer Zeit hatte ich zumindest bei der Rentenversicherung mal eine Zahl gesehen.. eine Prozentzahl vom Einkommen, die gespart werden sollte, wobei das für mich auch nicht zwingend Sinn machen würde.. denn warum soll jemand der viel verdient besser gestellt werden als jemand der wenig verdient, wenn doch beide Schulden haben.

Muss man beim Gericht einfach einen Antrag stellen? Oder vorher die Verträge abschließen und mitbringen (er war gesetzlich krankenversichert und soll jetzt die freiwillige Weiterversicherung bestätigen, zahlen soll und muss er aber wohl eh, solange er keine andere Kasse hat) eine private Versicherung zum Kostensparen würde ihn übrigens nach Auskunft eines Maklers wahrscheinlich wegen Vorerkrankeungen nicht aufnehmen.. zumindest nicht günstiger.

Ganz schön kompliziert..
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