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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:37:04 *
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Autor Thema: pfändungsfreigrenze  (Gelesen 1336 mal)
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teute
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« am: 22. April 2011, 07:34:55 »

hallo und guten morgen.
schon jemand was gehört ob die freigrenze
dieses jahr mal erhöht wird.
teute
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Fallera
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« Antworten #1 am: 22. April 2011, 17:18:21 »

Habe das hierzu gefunden:

"Beschlossene Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen
zum 01.07.2011. Die Pfändungsfreibeträge beim Arbeitseinkommen sind in § 850 c Abs. 1 S.
1 ZPO geregelt. Der Grundfreibetrag von heute beträgt 985,15 EUR. Der Betrag wird nun
nach § 850 C Abs. 2 a ZPO in Abhängigkeit von der Steigerung des steuerlichen Grundfreibetrages
nach § 32 a EStG dynamisiert.
Der steuerliche Grundfreibetrag ist seit der letzten Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen um
insgesamt ca. 4,44 % gestiegen. Die Steigerung wirkt sich auf den Pfändungsfreibetrag nach
§ 850 c Abs. 1 S. 1 aus. Ab dem 01.07.2011 wird dieser EUR 1.028,87 betragen. Ebenso
wirkt sich die Steigerung auf den Pfändungsfreibetrag bzgl. weitere Personen gem. § 850 c
Abs. 1 S. 2 aus.
Es ergibt sich ein Fehlbetrag i.H.v. EUR 43,72 nur für den Schuldner und entsprechend mehr
für weitere Personen. Diese Beträge werden bei der Pfändung zukünftig fehlen."
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Kurt Cobain
teute
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« Antworten #2 am: 24. April 2011, 06:34:57 »

na das hört sich doch mal gut an
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pleite0105
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« Antworten #3 am: 24. April 2011, 21:57:06 »

Hallo Fallera,

ich habe auch schon den von dir aufgeführten Text zu den neuen Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011 gefunden.

Aber lt. §850c Abs. 2a ZPO gibt das Bundesministerium der Justiz die maßgebenden Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt.

Bedeutet dies dann nicht, dass lediglich diese Veröffentlichung von Bedeutung ist? Alles andere wäre dann doch Kaffeesatzleserei, außer jemand hat gute Verbindungen zum Justizministerium und kennt aus dieser Quelle bereits vor der Veröffentlichung die vorgesehene Bekanntgabe.
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Fallera
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« Antworten #4 am: 25. April 2011, 13:35:05 »

Hallo Fallera,

ich habe auch schon den von dir aufgeführten Text zu den neuen Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011 gefunden.

Aber lt. §850c Abs. 2a ZPO gibt das Bundesministerium der Justiz die maßgebenden Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt.

Bedeutet dies dann nicht, dass lediglich diese Veröffentlichung von Bedeutung ist? Alles andere wäre dann doch Kaffeesatzleserei, außer jemand hat gute Verbindungen zum Justizministerium und kennt aus dieser Quelle bereits vor der Veröffentlichung die vorgesehene Bekanntgabe.

Das ist korrekt! O. g. Berechnung bzw. Neuerung entspricht der derzeitigen Vermutung der Anpassung betreffend.
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« Antworten #4 am: 25. April 2011, 13:35:05 »



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B-Thom
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« Antworten #5 am: 28. April 2011, 02:36:44 »

Erfährt man das dann rechtzeitig von seinem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder? Schließlich betrifft das ja sowohl die Abgaben, die der Arbeitgeber automatisch abführt und/oder Abgaben aus selbstständiger Tätigkeit. Muss ja nicht sein, dass man mehr zahlt als nötig.

Alle Abgaben, die man im Juli macht, dürften dann aber noch nach der alten Tabelle erfolgen, oder? Schließlich werden die ja meist rückwirkend für Juni getätigt.
« Letzte Änderung: 28. April 2011, 02:39:17 von B-Thom » Gespeichert
paps
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« Antworten #6 am: 28. April 2011, 14:03:51 »

Nein, Änderungsstichtag ist der 01.07..
Alles was ab diesem Tag berechnet wird, ist nach der neuen Tabelle zu berechnen.
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der_pringles
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« Antworten #7 am: 06. Mai 2011, 17:39:32 »

Hallo, ich stelle einfach hier mal die Frage, denn die Überschrift passt sehr gut.

Meine Frau und ich sind seit Januar 2011 in der privaten Insolvenz. Natürlich jeder für sich einzeln.

Aufmerksam habe ich mir die obigen Beiträge durchgelesen und etwas gefunden:
http://www.tarife-verzeichnis.de/kredite/pfaendungsfreigrenze-2011-erhoehung.html

Zitat
Ein verheirateter Familienvater, der zwei Kinder hat, darf ein monatliches Nettogehalt in Höhe von 1.769,99 Euro verdienen, ohne dass ihm etwas gepfändet werden darf.

Wie sieht das aus, wenn beide Familienhäuptlinge  wink arbeiten gehen?

Haben wir jeder diesen Freibetrag? Neben den Einkommen, bekommt meine Frau noch das Kindergeld. Wird das mit angerechnet?
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paps
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« Antworten #8 am: 06. Mai 2011, 21:13:47 »

Die Werte sind die aus der 2007-Tabelle.

Ja, zunächst haben beide "Häuptlinge" diesen Freibetrag, da nach BGB ja Unterhaltspflicht für den Ehegatten und die Kinder besteht.
Auf Beschluß des Insolvenzgerichtes kann dies aber geändert werden, wenn jeder für sich genommen, sich selber versorgen kann.

Kindergeld wird nicht angerechnet.
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der_pringles
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« Antworten #9 am: 06. Mai 2011, 23:43:02 »

Ok und wie wahrscheinlich ist das, dass das Gericht so einen Beschluß erfasst?

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Feuerwald
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« Antworten #10 am: 07. Mai 2011, 12:36:20 »

Ok und wie wahrscheinlich ist das, dass das Gericht so einen Beschluß erfasst?

- Auf Antrag des TH/IV sehr wahrscheinlich.
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