Innerhalb der Insolvenz brauchen Sie eigentlich kein P-Konto! Für Insolvenzgläubiger besteht ohnehin Pfändungsverbot und Neuschulden wollen Sie hoffentlich keine machen

Aber zu Ihren Fragen:
Sind vom P-Konto auch online Überweisungen möglich ?
- Von Bank zu Bank verschieden
Stimmt es das die gebühren für so ein Konto höher sind ?
- Ja, davon ist auszugehen.
Bevor ein Gläubiger pfänden will ,erfährt man das vorher ?
Wird eine Pfändung beim Insolvenzverwalter angemeldet ?
- Nein und Nein! Insolvenzgläubiger haben Vollstreckungsverbot während der Insolvenz und Neugläubiger haben mit dem laufenden Verfahren nichts zu tun.