Hier mal meine "ausgeborgte" Antwort aus den Handout der SE
Grundsätzlich müssen nur Fragen beantwortet werden, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
Unwahrheitsgemäße Beantwortung solcher berechtigten Fragen kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß §123BGB führen.
Unzulässige Fragen können verweigert werden.
Die Frage nach den privaten Vermögensverhältnissen ist ständig unzulässig, es sei denn es handelt sich bei der Stelle um eine besondere Vertrauensstellung.
Die Frage nach der EV ist immer zulässig.
In Abhängigkeit des Gesprächsverlaufes, sollte man entscheiden, ob man von sich aus die "Fakten" darlegt.
Größere Arbeitgeber haben meist kein Problem mit der Inso, zumal dann ja die Vermögensverhältnisse geordnet sind.