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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:37:35 *
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Autor Thema: polizeiliches Führungszeugnis  (Gelesen 3229 mal)
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rainer1411
Jungspund
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« am: 22. April 2008, 12:36:51 »

Guten Tag zusammen

Muss ich in einem Vorstellungsgespräch die Frage nach einer Insolvenz wahrheitsgemäß beantworten oder vielmehr von mir aus darauf hinweisen?

Erscheint die Insolvenz im polizeilichen Führungszeugnis?

Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus.

MfG

rainer1411
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rainer1411
Feuerwald
Moderator
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« Antworten #1 am: 22. April 2008, 15:05:17 »

"Erscheint die Insolvenz im polizeilichen Führungszeugnis?"

- nein.

Gruss
Feuerwald
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paps
Moderator
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« Antworten #2 am: 22. April 2008, 20:32:18 »

Hier mal meine "ausgeborgte" Antwort aus den Handout der SE
Zitat
Grundsätzlich müssen nur Fragen beantwortet werden, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
Unwahrheitsgemäße Beantwortung solcher berechtigten Fragen kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß §123BGB führen.
Unzulässige Fragen können verweigert werden.
Die Frage nach den privaten Vermögensverhältnissen ist ständig unzulässig, es sei denn  es handelt sich bei der Stelle um eine besondere Vertrauensstellung.
Die Frage nach der EV ist immer zulässig.

In Abhängigkeit des Gesprächsverlaufes, sollte man entscheiden, ob man von sich aus die "Fakten" darlegt.
Größere Arbeitgeber haben meist kein Problem mit der Inso, zumal dann ja die Vermögensverhältnisse geordnet sind.

« Letzte Änderung: 22. April 2008, 20:35:59 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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