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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:37:48 *
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Autor Thema: prämienzahlung - wieviel wird abgezogen  (Gelesen 1226 mal)
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shanny
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« am: 28. August 2011, 12:02:31 »

Mein Arbeitgeber hat mir für nächsten Monat eine Prämienzahlung angekündigt. Jetzt frage ich mich, was mir davon bleiben wird.

Ich verdiene aktuell 2400 Euro brutto (1800 netto) und es werden ca 200 Euro monatlich an den IV abgeführt. D.h. es bleiben meiner Frau (unterhaltspflichtig) und mir ca. 1600 Euro übrig.

Die Prämie soll sich auf ca 6.000 Euro belaufen.

Steuerlich und sozialversicherungtechnisch wird diese Einmalzahlung ja auf das Jahresgehalt addiert und dann steuerlich behandelt. Gilt das gleiche für die Pfändung oder ist das im Monat der Zahlung anfallende Netto Grundlage ?

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.
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Insoman
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« Antworten #1 am: 28. August 2011, 14:51:56 »


Handelt es sich um eine erfolgsabhängige Prämie, wird diese wie Arbeitseinkommen behandelt. Die Prämie würde zu dem Monatsnetto addiert.
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass eine unterhaltspflichtige Person berücksichtigt wird..
In diesem Fall greift folgende Rechnung:

1. Der Mehrbetrag über 3154,15 Euro ist voll pfändbar.
2. es verblieben nach Tabelle ca. € 2.300

Vielleicht könnte Ihr Arbeitgeber die Prämie über mehrere Monate verteilen?
____________________________________________________________________________

Wird die Summe als Treueprämie, etwa zu einem besonderen betrieblichen Anlass gewährt, greift § 850a 2 ZPO.
In diesem Fall wäre die Prämie unpfändbar, wenn sie den Rahmen des in Ihrer Firma üblichen nicht übersteigt.









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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
shanny
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« Antworten #2 am: 28. August 2011, 15:55:45 »

Ich weiss leider nicht, wie die Prämie genau definiert ist. Das muss ich nächste Woche noch herausfinden, aber ...

Wenn es eine "Erfolgsprämie" wäre, würde 1/12 des Pämienbetrags im Auszahlungdsmonat steuerlich geltend gemacht und die anderen 11/12 in der Jahresendabrechnung (Lohsteuerjahresausgleich / Einkommensteuererkärung)zum tragen kommen. Das würde ja heißen, ich müsste Steuer nachzahlen. Und diese Nachzahlung müsste ich von Geld bestreiten, dass eigentlich als Selbstbehalt gibt. Wenn das wirklich so ist, frage ich mich, ob das im Sinne des Erfinders ist, da ja dann übers Jahr gerechnet, mehr gepfändet worden wäre als laut Tabelle ausgewiesen.

Wenn dem so wäre (ich habe das eben mal nachgerechet - grob), müsste ich fast 1.300 Euro Steuern in 2012 nachzahlen. Und wenn man das nicht in Raten machen kann, hätte ich (wir) in diesem Monat ca. 400 Euro. Das würde noch nicht mal für die Miete reichen ?!?
« Letzte Änderung: 28. August 2011, 16:06:01 von shanny » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #3 am: 28. August 2011, 16:19:16 »

Den Teil zur Lohnsteuerberechnung verstehe ich nicht. Wo haben Sie das mit den Zwölfteln her?
Die Prämie ist doch ein sonstiger Bezug oder nicht? Die LSt darauf wird anders errechnet. Der Steuerabzug dürfte sehr viel höher sein als Sie angeben. Meiner Meinung nach kann sie nicht zu einer Nachzahlung in der von Ihnen geschätzten Höhe führen. Ich würde noch mal neu rechnen.
« Letzte Änderung: 28. August 2011, 19:13:50 von Insokalle » Gespeichert
paps
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« Antworten #4 am: 28. August 2011, 22:47:13 »

Ich sehe das auch so, dass die Prämie steuerlich im Monat der Auszahlung betrachtet wird.
Sie wird als Sonderzahlung versteuert.
Dazu kommen die fälligen SV-Beträge.

Zum dann verbleibenden Netto siehe Insoman
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #4 am: 28. August 2011, 22:47:13 »



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