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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:38:12 *
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Autor Thema: private Krankenversicherung bei Insolvenz  (Gelesen 2404 mal)
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wackeldackel
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« am: 27. Oktober 2010, 10:26:28 »

Hallo,

ich war mal selbstständig und in der privaten Krankenkasse. Bekam dann Krebs und verlor alles, wirklich alles. Nun bin ich EU- Rentner und bekomme EU- Rente von einer privaten Versicherung. In der private Krankenversicherung muss ich weiterhin bleiben. Ich komme da zunächst nicht raus.Ich habe nun ein Insolvenzverfahren beantragt. Morgen kommt der Gutachter zu mir. Weiss jemand von Euch, wie das funktioniert mit der Pfändungsgrenze? wenn ich arbeiten würde, wäre mir das klar. Aber so.....? rougi
Auch muss ich Unterhalt bezahlen für 3 minderjährige Kinder.
Ich habe jetzt ein Studium angefangen. Das empfahl mir meine Psychotante, damit ich wieder einen Sinn habe. Zähle ich da nun als erwerbstätig oder nicht? Habe ja schliesslich die fast gleichen Aufwendungen wie wenn ich zurArbeit gehen würde.

Vielen Dank
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horst69
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« Antworten #1 am: 27. Oktober 2010, 11:05:16 »

Hallo !

Wichtig wäre zu wissen, wieviel Rente du monatlich bekommst !

Aber da du 3 unterhaltsberechtigte hast, darfst du 1769,99€ pfändungsfrei beziehen.

Kann mir nicht vorstellen das die Rente so hoch ist, oder ??
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wackeldackel
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« Antworten #2 am: 27. Oktober 2010, 12:41:15 »

Ich bekomme ca. 2700. Pro Kind soll ich aber 330 bezahklen und dann noch die private Krankenversicherung 450. Damit ist der "Berg" schon ziemlich geschmolzen.
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horst69
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« Antworten #3 am: 27. Oktober 2010, 12:59:39 »

Du hast dit 3 unterhaltsberechtigten leider nur 1769,99€ pfändungsfrei.

Bei Beträgen von 2700€ - 2709,99€ werden 279,29€ gepfändet, sprich dir bleiben 2420,71€ (bei 2700€ Rente).

Du könntest, angesichts des Studiums, einen Antrag bei Gericht stellen, um das pfändbare Einkommen zu mindern. Dafür musst du die Mehrausgaben für das Studium darlegen, dann entscheidet das Gericht.
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Insokalle
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« Antworten #4 am: 27. Oktober 2010, 15:40:28 »

ich denke mal, die KV wird man vorher abziehen müssen
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Oktober 2010, 15:40:28 »



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horst69
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« Antworten #5 am: 27. Oktober 2010, 15:46:29 »

Das kann gut sein, bin ich mir aber nicht ganz sicher.
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paps
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« Antworten #6 am: 27. Oktober 2010, 17:28:15 »

Die KV-Beiträge werden analog dem gesetzlich Versicherten abgezogen.

Allerdings könnte der IV darauf bestehen, dass der Beitrag für einen der GKV analogen Tarif bestätigt wird, und nur diesen in Abzug bringen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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