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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:39:15 *
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Autor Thema: privatinsolvenz und Nebenjob Selbständig  (Gelesen 847 mal)
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sonne
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« am: 07. Januar 2007, 12:28:27 »

Hallo,
vielen Dank allen, wer mir geschrieben hat und das nocht tun wird.
Bin also seit ca 3 Jahren als Nebenjob selbständig und habe lt. Gesetz als Existenzgründer beim Finanzamt eine Ansparabschreibung gemacht, das sollte fuer ein Auto sein. So, das sind nun dannl im Mai 10.000€ .Davon sind aber  nur noch 5.000 übrig, weil eben das Geschäft nicht mehr so gut läuft. Ich muß also in den nächsten 5 Jahren diese Investition tätigen. Ansonsten müßte ich diese Summe (10.000 €) als Steuern an das Finanzamt zurückzahlen. Wo soll ich das bei einer evtl Privatinsolvenz hernehmen?

Wer kann mir da etwas zu sagen?

Muß ich das, wenn ein außergerichtlicher Vergleich erfolglos war, diese 5000 abführen, die mir doch gar nicht gehören oder muß ich mir von den 5.000 € schnell ein Auto kaufen, weil mein altes nur noch bald verschrottet werden muß.

Herzliche Grüße
Sonne[addsig]
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Tomberg2
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« Antworten #1 am: 07. Januar 2007, 18:11:37 »

Hallo Sonne,
Du scheinst einige Baustellen zu haben, oder?

Was heißt bitte von den 10.000 € Ansparabschreibung sind noch 5.000 € übrig?

Die Ansparabschreibung bedeutet doch, dass der Abschreibungbetrag von 40 % des Wertes eines neuen Autos (z.B. 40 % von 25.000 € = 10.000 € als Abschreibungsbetrag) wird von der Steuerschuld abgezogen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass 10.000 € Steuern fällig gewesen wären, die durch die Abschreibung nicht zu bezahlen sind? Entfällt der Kauf des Autos nach 2 Jahren, dann sind die Steuern zuzüglich 6% Zinden p.a. zurückzubezahlen.

Reicht diese Auskunft?

Tomberg2[addsig]
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sonne
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« Antworten #2 am: 07. Januar 2007, 19:47:37 »

Ja, vielen Dank,
es ist richtig dargestellt. Es waren noch andere Dinge geplant.

Aber eigentlich sollte das Auto, was ich für den Nebenerwerb dringend benötige, erst im nächsten Jahr gekauft werden. Aber so muß ich also diese Investition vor einer Insolvenz tätigen, da sonst die Abschreibungssumme (alles, was vorhnden ist an die Gläubiger geht) weg ist und die Steuern muß ich dann extra noch zurückzahlen?

Käme das dann, wenn die Insolvenz schon läuft, noch dazu oder muß ich das Finanzamt vorher schon als Gläubiger mit der Summe 10.000 (5000) mit angeben?

Herzliche Grüße Sonne
;-( [addsig]
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ThoFa
weiß was
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WWW
« Antworten #3 am: 07. Januar 2007, 23:21:53 »

Hallo,

nana gibt es hier Lücken zum Theman Ansparabschreibung. ;-)

Mit der Ansparabschreibung haben Sie Ihre Einkünfte in einem Jahr nach unten gedrückt, um damit eine höhere Steuererstattung zu erhalten. Da Sie Existenzgründerin sind, entfällt die 6% Regelung. Wenn Sie also tatsächlich 10.000,00 € zurück erstattet bekommen haben und davon noch 5.000,00 € haben, sollten Sie diese für eine anständige Beratung zurücklegen. ;)

Die Ansparabschreibung sollten Sie - um spätere Komplikationen zu vermeiden - in der Erklärung 2006 wieder auflösen. Dies natürlich nur, wenn der Weg tatsächlich und 100 % in die Insolenz geht. Damit erhöht sich Ihr Gewinn für 2006 um die Höhe der Ansparabschreibung und entsprechend Ihre zu zahlende Steuern. Diese geben Sie dann im Insoantrag mit an und gut ist.

MfG

ThoFa

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