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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 09:41:47 *
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Autor Thema: rechnung vs kostenvoranschlag  (Gelesen 684 mal)
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hausproblem
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« am: 05. Januar 2008, 15:05:12 »

das neue jahr fängt schon gut an :-(

01.01.2008:
junge hündin (9 Monate alt) wird von (fremdem) pferd getreten; fraktur vorderbein "oberarm" sicher; anruf klinik 1 mit diagnoseschilderung, dann fahrt zur klinik, dort nach röntgen ablehnung der behandlung wegen a) fehlendem OP-team und b) keine zeit vor freitag

das hätte man auch vorher sagen können, dann wäre die fahrt zur klinik 1 nicht nötig gewesen und wir hätten diese kosten sparen können.

telefonrecherche nach neuer klinik ....

fahrt zur klinik 2, dort aufnahme des tieres damit am folgetag dann operiert werden kann; kostenfrage / kostenvoranschlag: 850.- bis max. 1100.-; der hohe preis nur wenn komplikationen während op auftreten und z.b. zusätzliche geräte wie fixator o.ä. benötigt werden würde.

02.01.2008:
hündin wird operiert (Osteosythese); 6 Schrauben und 1 Lochplatte; lt. Tierarzt keine komplikationen, ich war die ganze zeit in der praxis und auch nach der op (aufwachzeit) beim hund.

dann kommt die rechnung .... aus 850.- wurden mal eben 1200.- die auch sofort zu zahlen waren, damit ich den hund nach hause mitnehmen konnte. anmerkung: klinik ist in den "ostbundesländern" und lt. GOT fand ich was von 306.- im schwierigsten fall

die op (257.-) und das material seh ich noch ein, dann wurden aber 2 tage aufenthalt des hundes berechnet (vom 01.01. 17.00 uhr bis 02.01. nach der op ???) und der hammer ist die gebühr

"Zeitfaktor abrchnungsgebühr pro 15 min., menge 24, summe 292.- "

was ist das jetzt ? 6 stunden was ?

die op selber wurde doch schon berechnet, muss man zeit zusätzlich bezahlen ?

und dann wurden vor und nach op röntgenbilder gemacht; obwohl die röntgenbilder der klinik 1 vorlagen ...

ist das so normal abgelaufen ?
die rechnung ist entgegen dem kostenvoranschlag extrem viel teurer geworden obwohl es lt. tierarzt keine probleme gab; ausser der lochplatte ist auch nichts weiter gemacht worden, also auch keine kostensteigernden sondermassnahmen.

ich finde das schon krass .... oder seh ich das irgendwie falsch ? kann ich mich wehren ?

es kommen ja noch weitere kosten für nachbehandlung und von klinik 1 .... und wenn vorher anderer preis genannt wurde :-(
alleine die medikamente für die nächsten 2 tage (tabletten zuhause) waren dann weitere 50.- ... also fass ohne boden obwohl der Tierarzt vorher was anderes sagte.

problem ist inzwischen, verursacher ist nicht versichert  fuchsteufelswild

und dieser enorme unterschied von kostenvoranschlag zu endrechnung ...


in einem forum mit tierärzten wurde gesagt, dass es bei medizinischen kostenvoranschlägen keine bindung an den kostenvoranschlag gäbe.

aber dann ist das, egal ob mensch oder tier, doch ein fass ohne boden.

und wie sieht es mit betrug aus, wenn man der behandlung gem. kostenvoranschlag zustimmt, aber die mehrkosten dann nicht zahlen kann ? der vorsatz ist nicht gegeben, da man sich auf den kostenvoranschlag verlassen hat.

biba hausproblem
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smallville
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2008, 16:02:56 »

Hallo Hausproblem,

es heißt KostenVORanschlag.
Wegen den Details solltest Du den Tierarzt mal befragen. Warum obwohl keine Komplikationen auftraten, jetzt der Preis doch noch über der höheren Grenze des Kostenvoranschlages liegt.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit meiner Katze, die über Nacht in einer Klinik bleiben musste mit potentieller Vergiftung.
Da wurden aus mündlich geschätzten 180-200 Euro dann 450 Euro (Medikamente, Röntgen - usw. zur Diagnoseermittlung)

Seitdem habe ich eine Tierkrankenversicherung für alle Fälle. Die zahlen auch solche OP´s.
Ok, das ist jetzt bei Dir zu spät.

Dennoch würde ich versuchen das Geld über den Besitzer des Pferdes wiederzuerlangen.
Auch wenn dieser nicht versichert ist, dann muss er ggf. schauen dass er es Dir so bezahlt.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Ich meine, wenn ich heute z.B. nicht versichert bin und mein Sohn verursacht einen Schaden - dann habe ich eben Pech gehabt und muss diesen Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Versicherung ist ja nur dafür da, dass sie das abfängt, weil man eben versichert ist.

An den Tierarzt "ranzukommen" in dem Du die Rechnung für unglaubwürdig recherchierst - halte ich für recht aussichtslos.

lg und gute Besserung für die Hünding.

lg
smallville
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paps
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« Antworten #2 am: 05. Januar 2008, 18:40:31 »

Zwar würde die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Pferdehalters für die Behandlungskosten aufkommen, ein Anspruch in das Privatvermögen wird wohl nur bei grober Fahrlässigkeit möglich sein.

Es erhebt sich nämlich die Frage, ob nicht auch der Halter des Hundes eine Teilschuld hat.
Wie konnte der Hund sonst in die Nähe des Pferdes gelangen?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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